Erzeuger im QZBB

Erzeuger sind Betriebe, die landwirtschaftliche Rohwaren für die Nutzung des Qualitätszeichens Brandenburgs produzieren. Sie verpflichten sich, die Anforderungen und Regeln des QZBB bei der landwirtschaftlichen Produktion jederzeit einzuhalten.

 

Wie werde Ich Teilnehmer am Qualitätszeichen Brandenburg?
Erzeuger geben gegenüber dem Zeichennutzer jährlich eine Erzeugererklärung ab und werden dadurch in das Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem eingebunden.

Zu den Dokumenten

Ablauf der QZBB-Zertifizierung

Abschluss Zeichennutzungsvertrag

Um am Qualitätszeichen des Landes Brandenburg als Erzeuger oder Zeichennutzer teilnehmen zu können, ist zunächst mit einem Lizenznehmer ein Vertrag zu schließen. Die künftigen Zeichennutzer schließen einen Zeichennutzungsvertrag mit dem Lizenznehmer ab, der sie nach Durchlauf der Zertifizierung berechtigt das Zeichen des Landes Brandenburg auf den geprüften Produkten zu tragen.

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Eigenkontrolle

Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Qualitätszeichens im Anbau und in der Produktion beachtet und erfüllt werden, sind alle teilnehmenden Erzeuger und Zeichennutzer verpflichtet, ihre Betriebe anhand von Eigenkontrollchecklisten regelmäßig selbst zu prüfen.

Rückstandsuntersuchungen und Qulitätskontrollen

Alle Rohstoffe werden stichprobenartig überprüft und in akkreditierten Laboren auf unerwünschte Rückstände analysiert. Verarbeitete Produkte wie Fleischerzeugnisse, Fruchtsäfte oder Bier unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, beispielsweise im Rahmen von Prüfverfahren der DLG oder ähnlicher Systeme.

Neutrale Kontrolle vor Ort

Unabhängige Prüfstellen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz durch ein Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben, führen in festgelegten regelmäßigen Abständen und stichprobenartig neutrale Kontrollen durch. Diese erfolgen nach einheitlichen Kontrollschemata, die von allen Prüfeinrichtungen gleichermaßen angewendet werden.

Kontrollüberwachung

Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer des Qualitätszeichens sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen bei Zeichennutzern und Erzeugern gegenüber dem Zeichenträger Bericht zu erstatten. Der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle prüfen jährlich, ob sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden.

Zeichennutzung möglich

Nach erfolgreicher Prüfung und Überprüfung aller Anforderungen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg erteilt die Kontrollstelle das QZBB-Zertifikat. Dies bestätigt, dass die Produkte den Vorgaben des Programms entsprechen.

Unsicher? Wir
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Dagmar Niemczyk

Dagmar Niemczyk

pro agro GmbH

Lizenznehmer für das QZBB und das BioZBB