QZBB in der Außer-Haus-Verpflegung

Im Rahmen des Qualitätszeichens Brandenburg können zahlreiche unverarbeitete, als auch verarbeitete Produkte zertifiziert werden. Neben einer besonders hohen Produktqualität spielt vor allem auch die regionale, nachhaltige Erzeugung eine wichtige Rolle. Dies kann bei der Vermarktung der Leistungen in der Gemeinschaftsverpflegung einen Bonus bei der Beurteilung des angebotenen Leistungsspektrums bieten, wenn beispielsweise ausschreibende Stellen Wert auf regionale Erzeugung legen und Produkte aus dem Qualitätsprogramm das unternehmenseigene Portfolio kundenwunschorientiert abrunden können.

Ablauf der Zertifizierung

Abschluss Zeichennutzungsvertrag

Um am Qualitätszeichen des Landes Brandenburg als Zeichennutzer teilnehmen zu können, ist zunächst mit einem Lizenznehmer ein Vertrag zu schließen. Dieser Vertrag berechtigt die zukünftigen Zeichennutzer nach Durchlauf der Zertifizierung, das Zeichen des Landes Brandenburg auf den geprüften Produkten zu tragen bzw. für die geprüften Produkte anzuwenden und zu bewerben.

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Eigenkontrolle

Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Qualitätszeichens im Anbau und in der Produktion beachtet und erfüllt werden, sind alle teilnehmenden Zeichennutzer verpflichtet, ihre Betriebe anhand von Eigenkontrollchecklisten regelmäßig selbst zu prüfen.

Rückstandsuntersuchungen und Qulitätskontrollen

Alle Rohstoffe werden stichprobenartig überprüft und in akkreditierten Laboren auf unerwünschte Rückstände analysiert. Verarbeitete Produkte wie Fleischerzeugnisse, Fruchtsäfte oder Bier unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, beispielsweise im Rahmen von Prüfverfahren der DLG oder ähnlicher Systeme.

Neutrale Kontrolle (Vor-Ort)

Unabhängige Prüfstellen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz durch ein Akkreditierungs-verfahren nachgewiesen haben, führen in festgelegten regelmäßigen Abständen und stichprobenartig neutrale Kontrollen durch. Diese erfolgen nach einem einheitlichen Kontrollschema, welches von allen Prüfeinrichtungen gleichermaßen angewendet wird.

Kontrollüberwachung

Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer des Qualitätszeichens sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen bei Zeichennutzern und Erzeugern gegenüber dem Zeichenträger Bericht zu erstatten. Der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle prüfen jährlich, ob sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden.

Zeichennutzung möglich

Nach erfolgreicher Prüfung und Überprüfung aller Anforderungen erteilt die Kontrollstelle das QZBB-Zertifikat. Dies bestätigt, dass die Produkte den Anforderungen an die Produktion von Erzeugnissen im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg entsprechen.

Partner und Teilnehmer am QZBB finden

Ob es dem regionalen Unternehmensgedanken oder der Erfüllung von Kundenwünschen nach mehr Regionalität und Qualität in der Außer-Haus-Verpflegung dient, Partner und bereits teilnehmende Erzeuger finden Sie hier.

Partner und Teilnehmer hier finden

QZBB - darauf kommt es an

Für die verschiedenen Produktgruppen gibt es jeweils spezifische, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Kriterien, wie beispielsweise zur gentechnikfreien Erzeugung, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und erhöhte Anforderungen zum Tierwohl und zur Produktqualität.
Die Rahmenbedingungen und zu erfüllenden Kriterien des QZBB sind in verschiedenen, auf das jeweilige Produkt abgestimmten, Zusatzanforderungen definiert.
Die entsprechenden Dokumente sind über den nachfolgenden Link, der zur Seite des Zeichenträgers, dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) führt, zu finden.

Dokumente & Downloads

Tierische Produkte im QZBB

Je nach Tierart und Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere dem Tierwohl, der Nachhaltigkeit, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der tierischen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

    • kein Einsatz von Aromastoffen, Mikroorganismen und Enzymen bei Herstellung von Eiprodukten
    • keine Anwendung gentechnischer Verfahren, Mikrowellen, ionisierender Strahlen, mikrobiozider Gase
    • Eier stammen aus Brandenburger Erzeugung mit Freiland- oder Bodenhaltung
    • bei Freilandhaltung mind. jährlich Untersuchung der Eier auf Dioxine und PCB
    • Teilnahme an KAT-System
    • gentechnikfreie Fütterung der Legehennen
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Suppenhühner entsprechen Handelsklasse A
    • Teilnahme an KAT-System
    • Eierzeugung in Freiland- oder Bodenhaltung
    • QZBB-Suppenhühner während gesamter Legephase unter QZBB-Bedingungen in Brandenburg gehalten
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • hohe Anforderungen an die Fleischqualität
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Rinder stammen aus Brandenburger Mutterkuhhaltung
    • Teilnahme der Erzeuger an QS-System (der QS GmbH, Bonn)
    • gentechnikfreie Fütterung der Tiere
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • hohe Anforderungen an die Fleischqualität
    • Masttiere in Brandenburg geboren
    • antibiotikafreie Mast
    • Teilnahme an QS-System (der QS GmbH, Bonn)
    • Haltung erfolgt mindestens im Frischluftstall
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

  • Die QZBB-Nutzung ist grundsätzlich für Roh-, Koch- und Brühwurst, Roh- und Kochschinken, sonstige Pökelwaren und Fleischzubereitungen möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

    verwendetes Fleisch muss QZBB-Anforderungen entsprechen

    kein Einsatz von Geschmacksverstärkern mit E-Nummern E 6nn

    kein Einsatz von Farbstoffen mit den E-Nummern E 1nn

    kein Zusatz von Aromastoffen gemäß Art.3 Abs. 2 b der EU-Aromenverordnung

    keine Verwendung von Separatorenfleisch (zerkleinertes Fleisch kleiner 3mm)

    Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

    alle von Schlachttieren genutzen Zutaten müssen aus QZBB-Programm stammen

Pflanzliche Produkte im QZBB

Je nach Obst, Gemüse oder Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere der Nachhaltigkeit, der regionalen Produktion, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der pflanzlichen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

    • Anbau von Gemüse muss im Land Brandenburg erfolgen
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Gemüse entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen (Ausnahme bildet Gemüse zur Verarbeitung)
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Anbau von Kartoffeln ausschließlich im Land Brandenburg
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Kartoffeln entsprechen dem UN/ECE-Standard FFV-52 oder den Qualitäten Extra oder I gemäß www.berliner-vereinbarungen.de (Ausnahme bilden Kartoffeln zur Verarbeitung)
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Kartoffeln vor Abgabe an Endverbraucher sortiert und mit Kocheigenschaften versehen
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Anbau von Zwiebeln ausschließlich im Land Brandenburg
    • Speisezwiebeln entsprechen mindestens Handelsklasse I oder II nach dem UN/ECE-Standard FFV-25 (Ausnahme bilden Zwiebeln zur Verarbeitung)
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Obst entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen (Ausnahme bildet Obst zur Verarbeitung)
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Anbau von Obst ausschließlich im Land Brandenburg
    • zur Eingrenzung von Obstanlagen bei offener Lage, müssen Hecken gepflanzt werden
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • regelmäßige Qualitätsprüfungen gemäß DLG

    • Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • bei sensorischen Qualitätsprüfungen ist bei jedem Einzelprüfkriterium (Farbe/ Aussehen, Geruch, Geschmack, Harmonie) und in der Gesamtbewertung die Mindestanforderung von 3,5 Punkten erfüllt (von max. 5 Punkten)
    • zulässige Höchstmenge spezifischer Stoffe beachtet

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Dagmar Niemczyk

Dagmar Niemczyk

pro agro GmbH

Lizenznehmer für das QZBB und das BioZBB