Zeichennutzer im QZBB

Zeichennutzer sind Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe, gastronomische Unternehmen, sowie Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung und auch landwirtschaftliche Direktvermarkter, die das Qualitätszeichen des Landes Brandenburg gegenüber dem Endverbraucher, den Vermarktungspartnern oder Auftraggebern nutzen.

 

 

 

 

 

Wichtige Programmbestimmungen

Für die verschiedenen Produktgruppen gibt es jeweils spezifische, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Kriterien, wie Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und erhöhte Anforderungen zum Tierwohl und zur Produktqualität.

Die ausführliche Regelung der Programmbestimmungen des Qualitätszeichens Brandenburg finden sich in den jeweiligen Zusatzanforderungen der entsprechenden Produktgruppen.

Dokumente & Downloads

Ablauf der Zertifizierung

Abschluss Zeichennutzungsvertrag

Um am Qualitätszeichen des Landes Brandenburg als Zeichennutzer teilnehmen zu können, ist zunächst mit einem Lizenznehmer ein Vertrag zu schließen. Dieser Vertrag berechtigt die zukünftigen Zeichennutzer nach Durchlauf der Zertifizierung, das Zeichen des Landes Brandenburg auf den geprüften Produkten zu tragen.

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Eigenkontrolle

Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Qualitätszeichens im Anbau und in der Produktion beachtet und erfüllt werden, sind alle teilnehmenden Zeichennutzer verpflichtet, ihre Betriebe anhand von Eigenkontrollchecklisten regelmäßig selbst zu prüfen.

Rückstandsuntersuchungen und Qulitätskontrollen

Alle Rohstoffe werden stichprobenartig überprüft und in akkreditierten Laboren auf unerwünschte Rückstände analysiert. Verarbeitete Produkte wie Fleischerzeugnisse, Fruchtsäfte oder Bier unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, beispielsweise im Rahmen von Prüfverfahren der DLG oder ähnlicher Systeme.

Neutrale Kontrolle (Vor-Ort)

Unabhängige Prüfstellen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz durch ein Akkreditierungs-verfahren nachgewiesen haben, führen in festgelegten regelmäßigen Abständen und stichprobenartig neutrale Kontrollen durch. Diese erfolgen nach einem einheitlichen Kontrollschema, welches von allen Prüfeinrichtungen gleichermaßen angewendet wird.

Kontrollüberwachung

Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer des Qualitätszeichens sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen bei Zeichennutzern und Erzeugern gegenüber dem Zeichenträger Bericht zu erstatten. Der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle prüfen jährlich, ob sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden.

Zeichennutzung möglich

Nach erfolgreicher Prüfung und Überprüfung aller Anforderungen erteilt die Kontrollstelle das QZBB-Zertifikat. Dies bestätigt, dass die Produkte den Anforderungen an die Produktion von Erzeugnissen im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg entsprechen.

Tierische Produkte im QZBB

Je nach Tierart und Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere dem Tierwohl, der Nachhaltigkeit, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der tierischen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

Eier & Eiprodukte

Teilnahme an KAT-System

kein Einsatz von Aromastoffen, Mikroorganismen und Enzymen bei Herstellung von Eiprodukten

keine Anwendung gentechnischer Verfahren, Mikrowellen, ionisierender Strahlen, mikrobiozider Gase

gentechnikfreie Fütterung der Legehennen

bei Freilandhaltung mind. jährlich Untersuchung der Eier auf Dioxine und PCB

Umsetzung eines dokumentierten HACCP-Konzeptes bei der Erzeugung von Eiprodukten

Eier stammen aus Brandenburger Erzeugung mit Freiland- oder Bodenhaltung

regelmäßige Bestandsbesichtigung durch Hoftierarzt

überwiegender Futtermittelanteil stammt aus Brandenburg

keine Verfütterung von Fischmehl und verarbeitetem Protein aus Nutzinsekten und Schweinen

Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

Suppenhühner

Teilnahme an KAT-System

Suppenhühner entsprechen Handelsklasse A

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

QZBB-Suppenhühner während gesamter Legephase unter QZBB-Bedingungen gehalten

Küken aus Deutschland (oder Früherkennungsverfahren bzw. Aufzucht der Hähne)

Erzeugung in Freiland- oder Bodenhaltung

regelmäßige Bestandsbesichtigung durch den Hoftierarzt

überwiegender Futteranteil stammt aus Brandenburg

gentechnikfreie Fütterung

keine Verfütterung von Fischmehl und verarbeitetem Protein aus Nutzinsekten und Schweinen

Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)

Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

Rindfleisch

hohe Anforderungen an die Fleischqualität

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

Rinder stammen aus Brandenburger Mutterkuhhaltung

Teilnahme der Erzeuger an QS-System (der QS GmbH, Bonn)

gentechnikfreie Fütterung der Tiere

mindestens 90 % der Futtermittel stammen aus Erzeugerbetrieb in Brandenburg

Verbot der Klärschlammdüngung

Teilnahme an Befunddatenerfassung und Antibiotikamonitoring

Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)

Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

Schweinefleisch

hohe Anforderungen an die Fleischqualität

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

Masttiere in Brandenburg geboren

Teilnahme an QS-System (der QS GmbH, Bonn)

gentechnikfreie Fütterung der Tiere

Haltung erfolgt mindestens im Frischluftstall

antibiotikafreie Mast

kein Einsatz von Fischmehl und verarbeitetem Protein (aus Nutzinsekten und Geflügel)

mindestens 70 % der Futtermittel stammen aus Erzeugerbetrieb in Brandenburg

Verbot der Klärschlammdüngung

Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max 4 Stunden)

Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

Fleischerzeugnisse und -zubereitungen

Die QZBB-Nutzung ist grundsätzlich für Roh-, Koch- und Brühwurst, Roh- und Kochschinken, sonstige Pökelwaren und Fleischzubereitungen möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

verwendetes Fleisch muss QZBB-Anforderungen entsprechen

kein Einsatz von Geschmacksverstärkern mit E-Nummern E 6nn

kein Einsatz von Farbstoffen mit den E-Nummern E 1nn

kein Zusatz von Aromastoffen gemäß Art.3 Abs. 2 b der EU-Aromenverordnung

keine Verwendung von Separatorenfleisch (zerkleinertes Fleisch kleiner 3mm)

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

alle von Schlachttieren genutzen Zutaten müssen aus QZBB-Programm stammen

Umsetzung eines dokumentierten HACCP-Konzeptes

Pflanzliche Produkte im QZBB

Je nach Obst, Gemüse oder Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere der Nachhaltigkeit, der regionalen Produktion, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der pflanzlichen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

Gemüse (inkl. Spargel)

Gemüse entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen

Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

Anbau von Gemüse muss im Land Brandenburg erfolgen

Einsatz nur von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln

Verbot der Klärschlammdüngung

festgelegten Nitrathöchstmengen müssen eingehalten werden

die Humusbilanz muss über die letzten vier Jahre ausgeglichen sein

Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

Kartoffeln

Kartoffeln entsprechen dem UN/ECE-Standard FFV-52 oder den Qualitäten Extra oder I gemäß www.berliner-vereinbarungen.de

Kartoffeln vor Abgabe an Endverbraucher sortiert und mit Kocheigenschaften versehen

Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

Anbau von Kartoffeln ausschließlich im Land Brandenburg

nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln

Verbot der Klärschlammdüngung

ausgegelichene Humusbilanz über die letzten vier Jahre

Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

Zwiebeln

Speisezwiebeln entsprechen mindestens Handelsklasse I oder II nach dem UN/ECE-Standard FFV-25

Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

Anbau von Zwiebeln ausschließlich im Land Brandenburg

nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln

Verbot der Klärschlammdüngung

ausgegelichene Humusbilanz über die letzten vier Jahre

Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

Obst (Kernobst, Steinobst, Beerenobst und Tafeltrauben)

Obst entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.

Anbau von Obst ausschließlich im Land Brandenburg

zur Eingrenzung von Obstanlagen bei offener Lage, müssen Hecken gepflanzt werden

nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln

Verbot der Klärschlammdüngung

Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

Obsterzeugnisse (Trockenfrüchte, eingelegtes Obst etc.)

regelmäßige Qualitätsprüfungen gemäß DLG

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg

Obsterzeugnisse (Fruchtsaft, Fruchtsaftschorle, Obstmost, Obstwein & Obstessig)

sensorische Qualitätsprüfungen – bei jedem Einzelprüfkriterium (Farbe/ Aussehen, Geruch, Geschmack, Harmonie) und in Gesamtbewertung Mindestanforderung von 3,5 Punkten erfüllt (von max. 5 Punkten)

zulässige Höchstmenge spezifischer Stoffe beachtet

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg

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Dagmar Niemczyk

Dagmar Niemczyk

pro agro GmbH

Lizenznehmer für das QZBB und das BioZBB