
Zeichennutzer im QZBB
Zeichennutzer sind Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe, gastronomische Unternehmen, sowie Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung und auch landwirtschaftliche Direktvermarkter, die das Qualitätszeichen des Landes Brandenburg gegenüber dem Endverbraucher, den Vermarktungspartnern oder Auftraggebern nutzen.
Wichtige Programmbestimmungen
Für die verschiedenen Produktgruppen gibt es jeweils spezifische, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Kriterien, wie Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und erhöhte Anforderungen zum Tierwohl und zur Produktqualität.
Die ausführliche Regelung der Programmbestimmungen des Qualitätszeichens Brandenburg finden sich in den jeweiligen Zusatzanforderungen der entsprechenden Produktgruppen.

Ablauf der Zertifizierung

Abschluss Zeichennutzungsvertrag
Um am Qualitätszeichen des Landes Brandenburg als Zeichennutzer teilnehmen zu können, ist zunächst mit einem Lizenznehmer ein Vertrag zu schließen. Dieser Vertrag berechtigt die zukünftigen Zeichennutzer nach Durchlauf der Zertifizierung, das Zeichen des Landes Brandenburg auf den geprüften Produkten zu tragen.

Eigenkontrolle
Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Qualitätszeichens im Anbau und in der Produktion beachtet und erfüllt werden, sind alle teilnehmenden Zeichennutzer verpflichtet, ihre Betriebe anhand von Eigenkontrollchecklisten regelmäßig selbst zu prüfen.
Rückstandsuntersuchungen und Qulitätskontrollen
Alle Rohstoffe werden stichprobenartig überprüft und in akkreditierten Laboren auf unerwünschte Rückstände analysiert. Verarbeitete Produkte wie Fleischerzeugnisse, Fruchtsäfte oder Bier unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, beispielsweise im Rahmen von Prüfverfahren der DLG oder ähnlicher Systeme.
Neutrale Kontrolle (Vor-Ort)
Unabhängige Prüfstellen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz durch ein Akkreditierungs-verfahren nachgewiesen haben, führen in festgelegten regelmäßigen Abständen und stichprobenartig neutrale Kontrollen durch. Diese erfolgen nach einem einheitlichen Kontrollschema, welches von allen Prüfeinrichtungen gleichermaßen angewendet wird.

Kontrollüberwachung
Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer des Qualitätszeichens sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen bei Zeichennutzern und Erzeugern gegenüber dem Zeichenträger Bericht zu erstatten. Der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle prüfen jährlich, ob sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden.

Zeichennutzung möglich
Nach erfolgreicher Prüfung und Überprüfung aller Anforderungen erteilt die Kontrollstelle das QZBB-Zertifikat. Dies bestätigt, dass die Produkte den Anforderungen an die Produktion von Erzeugnissen im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg entsprechen.
Tierische Produkte im QZBB
Je nach Tierart und Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere dem Tierwohl, der Nachhaltigkeit, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der tierischen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.
Eier & Eiprodukte
Teilnahme an KAT-System
kein Einsatz von Aromastoffen, Mikroorganismen und Enzymen bei Herstellung von Eiprodukten
keine Anwendung gentechnischer Verfahren, Mikrowellen, ionisierender Strahlen, mikrobiozider Gase
gentechnikfreie Fütterung der Legehennen
bei Freilandhaltung mind. jährlich Untersuchung der Eier auf Dioxine und PCB
Umsetzung eines dokumentierten HACCP-Konzeptes bei der Erzeugung von Eiprodukten
Eier stammen aus Brandenburger Erzeugung mit Freiland- oder Bodenhaltung
regelmäßige Bestandsbesichtigung durch Hoftierarzt
überwiegender Futtermittelanteil stammt aus Brandenburg
keine Verfütterung von Fischmehl und verarbeitetem Protein aus Nutzinsekten und Schweinen
Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Suppenhühner
Teilnahme an KAT-System
Suppenhühner entsprechen Handelsklasse A
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
QZBB-Suppenhühner während gesamter Legephase unter QZBB-Bedingungen gehalten
Küken aus Deutschland (oder Früherkennungsverfahren bzw. Aufzucht der Hähne)
Erzeugung in Freiland- oder Bodenhaltung
regelmäßige Bestandsbesichtigung durch den Hoftierarzt
überwiegender Futteranteil stammt aus Brandenburg
gentechnikfreie Fütterung
keine Verfütterung von Fischmehl und verarbeitetem Protein aus Nutzinsekten und Schweinen
Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Rindfleisch
hohe Anforderungen an die Fleischqualität
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
Rinder stammen aus Brandenburger Mutterkuhhaltung
Teilnahme der Erzeuger an QS-System (der QS GmbH, Bonn)
gentechnikfreie Fütterung der Tiere
mindestens 90 % der Futtermittel stammen aus Erzeugerbetrieb in Brandenburg
Verbot der Klärschlammdüngung
Teilnahme an Befunddatenerfassung und Antibiotikamonitoring
Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Schweinefleisch
hohe Anforderungen an die Fleischqualität
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
Masttiere in Brandenburg geboren
Teilnahme an QS-System (der QS GmbH, Bonn)
gentechnikfreie Fütterung der Tiere
Haltung erfolgt mindestens im Frischluftstall
antibiotikafreie Mast
kein Einsatz von Fischmehl und verarbeitetem Protein (aus Nutzinsekten und Geflügel)
mindestens 70 % der Futtermittel stammen aus Erzeugerbetrieb in Brandenburg
Verbot der Klärschlammdüngung
Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max 4 Stunden)
Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Fleischerzeugnisse und -zubereitungen
Die QZBB-Nutzung ist grundsätzlich für Roh-, Koch- und Brühwurst, Roh- und Kochschinken, sonstige Pökelwaren und Fleischzubereitungen möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
verwendetes Fleisch muss QZBB-Anforderungen entsprechen
kein Einsatz von Geschmacksverstärkern mit E-Nummern E 6nn
kein Einsatz von Farbstoffen mit den E-Nummern E 1nn
kein Zusatz von Aromastoffen gemäß Art.3 Abs. 2 b der EU-Aromenverordnung
keine Verwendung von Separatorenfleisch (zerkleinertes Fleisch kleiner 3mm)
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
alle von Schlachttieren genutzen Zutaten müssen aus QZBB-Programm stammen
Umsetzung eines dokumentierten HACCP-Konzeptes
Pflanzliche Produkte im QZBB
Je nach Obst, Gemüse oder Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere der Nachhaltigkeit, der regionalen Produktion, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der pflanzlichen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.
Gemüse (inkl. Spargel)
Gemüse entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen
Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
Anbau von Gemüse muss im Land Brandenburg erfolgen
Einsatz nur von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
Verbot der Klärschlammdüngung
festgelegten Nitrathöchstmengen müssen eingehalten werden
die Humusbilanz muss über die letzten vier Jahre ausgeglichen sein
Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Kartoffeln
Kartoffeln entsprechen dem UN/ECE-Standard FFV-52 oder den Qualitäten Extra oder I gemäß www.berliner-vereinbarungen.de
Kartoffeln vor Abgabe an Endverbraucher sortiert und mit Kocheigenschaften versehen
Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
Anbau von Kartoffeln ausschließlich im Land Brandenburg
nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
Verbot der Klärschlammdüngung
ausgegelichene Humusbilanz über die letzten vier Jahre
Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Zwiebeln
Speisezwiebeln entsprechen mindestens Handelsklasse I oder II nach dem UN/ECE-Standard FFV-25
Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
Anbau von Zwiebeln ausschließlich im Land Brandenburg
nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
Verbot der Klärschlammdüngung
ausgegelichene Humusbilanz über die letzten vier Jahre
Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Obst (Kernobst, Steinobst, Beerenobst und Tafeltrauben)
Obst entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
Anbau von Obst ausschließlich im Land Brandenburg
zur Eingrenzung von Obstanlagen bei offener Lage, müssen Hecken gepflanzt werden
nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
Verbot der Klärschlammdüngung
Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Obsterzeugnisse (Trockenfrüchte, eingelegtes Obst etc.)
regelmäßige Qualitätsprüfungen gemäß DLG
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg
Obsterzeugnisse (Fruchtsaft, Fruchtsaftschorle, Obstmost, Obstwein & Obstessig)
sensorische Qualitätsprüfungen – bei jedem Einzelprüfkriterium (Farbe/ Aussehen, Geruch, Geschmack, Harmonie) und in Gesamtbewertung Mindestanforderung von 3,5 Punkten erfüllt (von max. 5 Punkten)
zulässige Höchstmenge spezifischer Stoffe beachtet
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg
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Dagmar Niemczyk
pro agro GmbH
Lizenznehmer für das QZBB und das BioZBB