
Obst (Kernobst, Steinobst, Beerenobst und Tafeltrauben)
Obst entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
Anbau von Obst ausschließlich im Land Brandenburg
zur Eingrenzung von Obstanlagen bei offener Lage, müssen Hecken gepflanzt werden
nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
Verbot der Klärschlammdüngung
Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt