BioZBB im Groß- und Einzelhandel
Das Bio-Zeichen Brandenburg zeigt auf einen Blick, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse und Produkte aus Brandenburg stammen. Damit wird nicht nur sichergestellt, dass die Verarbeitung in der Region erfolgt, sondern auch, dass die verwendeten Rohstoffe aus Brandenburg kommen. Produkte mit dem Bio-Zeichen Brandenburg werden unter klar definierten und regelmäßig kontrollierten Bedingungen erzeugt. Dies gewährleistet maximale Transparenz und Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Label wird vom Land Brandenburg bereitgestellt. Sowohl die Qualitätssicherung als auch die Bewerbung der regionalen und hochwertigen Produkte werden vom Land Brandenburg unterstützt, wodurch die Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit der gekennzeichneten Produkte zusätzlich erhöht wird.
Ablauf der Zertifizierung
Abschluss BioZBB-Vertrag
Um am Bio-Zeichen des Landes Brandenburg als Zeichennutzer oder Erzeuger teilnehmen zu können, ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Lizenznehmer erforderlich. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Zertifizierungsverfahrens berechtigt dieser Vertrag dazu, das Bio-Zeichen des Landes Brandenburg für die geprüften Produkte zu verwenden sowie diese entsprechend zu kennzeichnen und zu bewerben. Mit der Teilnahme werden Erzeuger und landwirtschaftliche Betriebe in das Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem des Bio-Zeichens eingebunden. Dadurch wird die Einhaltung der festgelegten Standards sichergestellt und transparent überprüft.
Eigenkontrolle
Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Bio-Zeichens Brandenburg im Anbau und in der Produktion beachtet und erfüllt werden, sind alle teilnehmenden Zeichennutzer und Erzeuger verpflichtet, ihre Betriebe anhand von Eigenkontrollchecklisten regelmäßig selbst zu prüfen.
Rückstandsuntersuchungen und Qualitätskontrollen
Alle Rohstoffe werden stichprobenartig überprüft und in akkreditierten Laboren auf unerwünschte Rückstände analysiert. Verarbeitete Produkte wie Fleischerzeugnisse, Fruchtsäfte oder Bier unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, beispielsweise im Rahmen von Prüfverfahren der DLG oder ähnlicher Systeme.
Neutrale Kontrolle (Vor-Ort)
Unabhängige Prüfstellen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz durch ein Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben, führen in festgelegten regelmäßigen Abständen und stichprobenartig neutrale Kontrollen durch. Diese erfolgen nach einem einheitlichen Kontrollschema, welches von allen Prüfeinrichtungen gleichermaßen angewendet wird.
Kontrollüberwachung
Sowohl neutrale Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer des Bio-Zeichens Brandenburg sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen bei Zeichennutzern und Erzeugern gegenüber dem Zeichenträger Bericht zu erstatten. Der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle prüfen jährlich, ob sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden.
Zeichennutzung möglich
Nach erfolgreicher Überprüfung aller Anforderungen erteilt die Kontrollstelle das BioZBB-Zertifikat. Dies bestätigt, dass die Produkte den Anforderungen des Bio-Zeichens des Landes Brandenburg entsprechen.
Partner und Teilnehmer am BioZBB finden
Ob es dem regionalen Unternehmensgedanken oder der Erfüllung von Kundenwünschen nach mehr Regionalität und Qualität im Groß- und Einzelhandel dient, Partner und bereits teilnehmende Erzeuger finden Sie hier.
BioZBB - darauf kommt es an
Für die verschiedenen Produktgruppen gelten spezifische, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Kriterien, wie Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und erhöhte Anforderungen an das Tierwohl und zur Produktqualität. Die Rahmenbedingungen und zu erfüllenden Kriterien des BioZBB sind in verschiedenen, auf das jeweilige Produkt abgestimmte, Zusatzanforderungen definiert.
Die entsprechenden Dokumente sind über den nachfolgenden Link, der zur Seite des Zeichenträgers, dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) führt, zu finden.
Tierische Produkte im BioZBB
Je nach Tierart und Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen. Dabei wird insbesondere dem Tierwohl, der Nachhaltigkeit, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Somit darf beispielsweise die Fahrzeit beim Transport lebender Tiere zum Ort der Schlachtung nach Verladung beim Erzeuger bis zur Ankunft an der Schlachtstätte nicht mehr als vier Stunden betragen.
Die ausführliche Regelung der Programmbestimmungen des Brandenburger Bio-Zeichens sind in den jeweiligen Zusatzanforderungen der entsprechenden Produktgruppe zu finden.
Pflanzliche Produkte im BioZBB
Je nach Obst, Gemüse oder Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen. Dabei wird insbesondere der Nachhaltigkeit, der regionalen Produktion, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.
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Dagmar Niemczyk
pro agro GmbH
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Kerstin Pick
Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg (FÖL) e.V.
Lizenznehmer für das BioZBB
