
Gemüse und Gemüseerzeugnisse
Gemüse entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
Anbau von Gemüse muss im Land Brandenburg erfolgen
Einsatz nur von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
Verbot der Klärschlammdüngung
festgelegten Nitrathöchstmengen müssen eingehalten werden
die Humusbilanz muss über die letzten vier Jahre ausgeglichen sein
Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt