
Gemüse (Bio)
Zeichennutzung kann nur für Gemüse erfolgen, welches mindestens die Anforderungen der Klasse I gemäß EU-Vermarkungsnormen oder UN/ECE-Normen erfüllt
Klasse II ist nur zulässig, wenn die Einstufung ausschließlich auf Grund von Abweichungen bei äußeren Merkmalen (Größe, Form, Ausfärbung, Schalenfehler etc.) erfolgt
bei Gemüse, welches zur Verarbeitung bestimmt ist, bestehen – aus Gründen der Nachhaltigkeit – keine Zusatzanforderungen im Hinblick auf die Qualitätseinstufungen
Produktion erfolgt zu 100 Prozent in Brandenburg