Zeichennutzer im QZBB

Zeichennutzer sind Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe, gastronomische Unternehmen, sowie Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung und auch landwirtschaftliche Direktvermarkter, die das Qualitätszeichen des Landes Brandenburg gegenüber dem Endverbraucher, den Vermarktungspartnern oder Auftraggebern nutzen.

 

 

 

 

 

Wichtige Programmbestimmungen

Für die verschiedenen Produktgruppen gibt es jeweils spezifische, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Kriterien, wie Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und erhöhte Anforderungen zum Tierwohl und zur Produktqualität.

Die ausführliche Regelung der Programmbestimmungen des Qualitätszeichens Brandenburg finden sich in den jeweiligen Zusatzanforderungen der entsprechenden Produktgruppen.

Dokumente & Downloads

Ablauf der Zertifizierung

Abschluss Zeichennutzungsvertrag

Um am Qualitätszeichen des Landes Brandenburg als Zeichennutzer teilnehmen zu können, ist zunächst mit einem Lizenznehmer ein Vertrag zu schließen. Dieser Vertrag berechtigt die zukünftigen Zeichennutzer nach Durchlauf der Zertifizierung, das Zeichen des Landes Brandenburg auf den geprüften Produkten zu tragen.

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Eigenkontrolle

Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Qualitätszeichens im Anbau und in der Produktion beachtet und erfüllt werden, sind alle teilnehmenden Zeichennutzer verpflichtet, ihre Betriebe anhand von Eigenkontrollchecklisten regelmäßig selbst zu prüfen.

Rückstandsuntersuchungen und Qulitätskontrollen

Alle Rohstoffe werden stichprobenartig überprüft und in akkreditierten Laboren auf unerwünschte Rückstände analysiert. Verarbeitete Produkte wie Fleischerzeugnisse, Fruchtsäfte oder Bier unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, beispielsweise im Rahmen von Prüfverfahren der DLG oder ähnlicher Systeme.

Neutrale Kontrolle (Vor-Ort)

Unabhängige Prüfstellen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz durch ein Akkreditierungs-verfahren nachgewiesen haben, führen in festgelegten regelmäßigen Abständen und stichprobenartig neutrale Kontrollen durch. Diese erfolgen nach einem einheitlichen Kontrollschema, welches von allen Prüfeinrichtungen gleichermaßen angewendet wird.

Kontrollüberwachung

Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer des Qualitätszeichens sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen bei Zeichennutzern und Erzeugern gegenüber dem Zeichenträger Bericht zu erstatten. Der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle prüfen jährlich, ob sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden.

Zeichennutzung möglich

Nach erfolgreicher Prüfung und Überprüfung aller Anforderungen erteilt die Kontrollstelle das QZBB-Zertifikat. Dies bestätigt, dass die Produkte den Anforderungen an die Produktion von Erzeugnissen im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg entsprechen.

Tierische Produkte im QZBB

Je nach Tierart und Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere dem Tierwohl, der Nachhaltigkeit, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der tierischen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

    • Eier stammen aus Brandenburger Erzeugung mit Freiland- oder Bodenhaltung
    • bei Freilandhaltung mind. jährlich Untersuchung der Eier auf Dioxine und PCB
    • kein Einsatz von Aromastoffen, Mikroorganismen und Enzymen bei Herstellung von Eiprodukten
    • keine Anwendung gentechnischer Verfahren, Mikrowellen, ionisierender Strahlen, mikrobiozider Gase
    • Umsetzung eines dokumentierten HACCP-Konzeptes bei der Erzeugung von Eiprodukten
    • Teilnahme an KAT-System
    • regelmäßige Bestandsbesichtigung durch Hoftierarzt
    • gentechnikfreie Fütterung der Legehennen
    • überwiegender Futtermittelanteil stammt aus Brandenburg
    • keine Verfütterung von Fischmehl und verarbeitetem Protein aus Nutzinsekten und Schweinen
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Teilnahme an KAT-System
    • Suppenhühner entsprechen Handelsklasse A
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • QZBB-Suppenhühner während gesamter Legephase unter QZBB-Bedingungen gehalten
    • Küken aus Deutschland (oder Früherkennungsverfahren bzw. Aufzucht der Hähne)
    • Erzeugung in Freiland- oder Bodenhaltung
    • regelmäßige Bestandsbesichtigung durch den Hoftierarzt
    • überwiegender Futteranteil stammt aus Brandenburg
    • gentechnikfreie Fütterung
    • keine Verfütterung von Fischmehl und verarbeitetem Protein aus Nutzinsekten und Schweinen
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • hohe Anforderungen an die Fleischqualität
    • Rinder stammen aus Brandenburger Mutterkuhhaltung
    • Teilnahme der Erzeuger an QS-System (der QS GmbH, Bonn)
    • mindestens 90 % der Futtermittel stammen aus Erzeugerbetrieb in Brandenburg
    • gentechnikfreie Fütterung der Tiere
    • Teilnahme an Befunddatenerfassung und Antibiotikamonitoring
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • hohe Anforderungen an die Fleischqualität
    • Masttiere in Brandenburg geboren
    • antibiotikafreie Mast
    • Teilnahme am QS-System (der QS GmbH, Bonn)
    • gentechnikfreie Fütterung der Tiere
    • kein Einsatz von Fischmehl und verarbeitetem Protein (aus Nutzinsekten und Geflügel)
    • mindestens 70 % der Futtermittel stammen aus Erzeugerbetrieb in Brandenburg
    • Haltung erfolgt mindestens im Frischluftstall
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

  • Die QZBB-Nutzung ist grundsätzlich für Roh-, Koch- und Brühwurst, Roh- und Kochschinken, sonstige Pökelwaren und Fleischzubereitungen möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

    • verwendetes Fleisch muss QZBB-Anforderungen entsprechen
    • kein Einsatz von Geschmacksverstärkern mit E-Nummern E 6nn
    • kein Einsatz von Farbstoffen mit den E-Nummern E 1nn
    • kein Zusatz von Aromastoffen gemäß Art.3 Abs. 2 b der EU-Aromenverordnung
    • keine Verwendung von Separatorenfleisch (zerkleinertes Fleisch kleiner 3mm)
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • alle von Schlachttieren genutzen Zutaten müssen aus QZBB-Programm stammen
    • Umsetzung eines dokumentierten HACCP-Konzeptes

Pflanzliche Produkte im QZBB

Je nach Obst, Gemüse oder Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere der Nachhaltigkeit, der regionalen Produktion, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der pflanzlichen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

    • Gemüse entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Anbau von Gemüse muss im Land Brandenburg erfolgen
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Einsatz nur von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
    • festgelegten Nitrathöchstmengen müssen eingehalten werden
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • die Humusbilanz muss über die letzten 4 Jahre ausgeglichen sein
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Kartoffeln entsprechen dem UN/ECE-Standard FFV-52 oder den Qualitäten Extra oder I gemäß www.berliner-vereinbarungen.de
    • Kartoffeln vor Abgabe an Endverbraucher sortiert und mit Kocheigenschaften versehen
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Anbau von Kartoffeln ausschließlich im Land Brandenburg
    • nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • ausgegelichene Humusbilanz über die letzten 4 Jahre
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Speisezwiebeln entsprechen mindestens Handelsklasse I oder II nach dem UN/ECE-Standard FFV-25
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Anbau von Zwiebeln ausschließlich im Land Brandenburg
    • nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • ausgegelichene Humusbilanz über die letzten 4 Jahre
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Obst entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Anbau von Obst ausschließlich im Land Brandenburg
    • zur Eingrenzung von Obstanlagen bei offener Lage, müssen Hecken gepflanzt werden
    • nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • regelmäßige Qualitätsprüfungen gemäß DLG
    • Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg

    • sensorische Qualitätsprüfungen – bei jedem Einzelprüfkriterium (Farbe/ Aussehen, Geruch, Geschmack, Harmonie) und in Gesamtbewertung Mindestanforderung von 3,5 Punkten erfüllt (von max. 5 Punkten)
    • zulässige Höchstmenge spezifischer Stoffe beachtet
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg

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Dagmar Niemczyk

Dagmar Niemczyk

pro agro GmbH

Lizenznehmer für das QZBB und das BioZBB