QZBB im Groß- und Einzelhandel

Die Kunden wünschen sich authentische Produkte, die regianal erzeugt werden und denen man vertrauen kann. All dies kann das Qualitätszeichen des Landes Brandenburg bieten.
Denn das QZBB ist ein transparentes, kontolliertes Qualitätsprogramm, welches für eine nachhaltige, tiergerechte und gentechnikfreie Erzeugung steht. Dies können bei der Vermarktung wertvolle Verkaufsargumente sein. Zudem fordert und fördert das Programm Wertschöpfungsketten im Land Brandenburg, da auch die Verarbeitung der Produkte in Brandenburg erfolgen muss.
Im Rahmen des Qualitätszeichens Brandenburg können verschiedene unverarbeitete, als auch verarbeitete Produkte zertifiziert werden, die in unabhängigen Kontrollen regelmäßig geprüft werden.

Ablauf der Zertifizierung

Abschluss QZBB-Vertrag

Um am Qualitätszeichen des Landes Brandenburg als Zeichennutzer/Erzeuger teilnehmen zu können, ist zunächst mit einem Lizenznehmer ein Vertrag zu schließen. Dieser Vertrag berechtigt die zukünftigen Zeichennutzer/ Erzeuger nach Durchlauf der Zertifizierung, das Zeichen des Landes Brandenburg auf den geprüften Produkten zu tragen bzw. für die geprüften Produkte anzuwenden und zu bewerben. Erzeuger/ landwirtschaftliche Unternehmen werden dadurch in das Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem eingebunden.

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Eigenkontrolle

Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Qualitätszeichens im Anbau und in der Produktion beachtet und erfüllt werden, sind alle teilnehmenden Zeichennutzer und Erzeuger verpflichtet, ihre Betriebe anhand von Eigenkontrollchecklisten regelmäßig selbst zu prüfen.

Rückstandsuntersuchungen und Qulitätskontrollen

Alle Rohstoffe werden stichprobenartig überprüft und in akkreditierten Laboren auf unerwünschte Rückstände analysiert. Verarbeitete Produkte wie Fleischerzeugnisse, Fruchtsäfte oder Bier unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, beispielsweise im Rahmen von Prüfverfahren der DLG oder ähnlicher Systeme.

Neutrale Kontrolle (Vor-Ort)

Unabhängige Prüfstellen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz durch ein Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben, führen in festgelegten regelmäßigen Abständen und stichprobenartig neutrale Kontrollen durch. Diese erfolgen nach einem einheitlichen Kontrollschema, welches von allen Prüfeinrichtungen gleichermaßen angewendet wird.

Kontrollüberwachung

Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer des Qualitätszeichens sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen bei Zeichennutzern und Erzeugern gegenüber dem Zeichenträger Bericht zu erstatten. Der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle prüfen jährlich, ob sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden.

Zeichennutzung möglich

Nach erfolgreicher Prüfung und Überprüfung aller Anforderungen erteilt die Kontrollstelle das QZBB-Zertifikat. Dies bestätigt, dass die Produkte den Anforderungen an die Produktion von Erzeugnissen im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg entsprechen.

Partner und Teilnehmer am QZBB finden

Ob es dem regionalen Unternehmensgedanken oder der Erfüllung von Kundenwünschen, nach mehr Regionalität und Qualität im Groß- und Einzelhandel dient, Partner und bereits teilnehmende Erzeuger finden Sie hier.

Partner und Teilnehmer hier finden

QZBB - darauf kommt es an

Für die verschiedenen Produktgruppen gibt es jeweils spezifische, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Kriterien, wie beispielsweise zur gentechnikfreien Erzeugung, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und erhöhte Anforderungen zum Tierwohl und zur Produktqualität.
Die Rahmenbedingungen und zu erfüllenden Kriterien des QZBB sind in verschiedenen, auf das jeweilige Produkt abgestimmten, Zusatzanforderungen definiert.
Die entsprechenden Dokumente sind über den nachfolgenden Link, der zur Seite des Zeichenträgers, dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) führt, zu finden.

Dokumente & Downloads

Tierische Produkte im QZBB

Je nach Tierart und Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere dem Tierwohl, der Nachhaltigkeit, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der tierischen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

    • kein Einsatz von Aromastoffen, Mikroorganismen und Enzymen bei Herstellung von Eiprodukten
    • keine Anwendung gentechnischer Verfahren, Mikrowellen, ionisierender Strahlen, mikrobiozider Gase
    • gentechnikfreie Fütterung der Legehennen
    • Teilnahme an KAT-System
    • bei Freilandhaltung mind. jährlich Untersuchung der Eier auf Dioxine und PCB
    • Eier stammen aus Brandenburger Erzeugung mit Freiland- oder Bodenhaltung
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • QZBB-Suppenhühner während gesamter Legephase unter QZBB-Bedingungen in Brandenburg gehalten
    • Suppenhühner entsprechen Handelsklasse A
    • Teilnahme an KAT-System
    • Erzeugung in Freiland- oder Bodenhaltung
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • hohe Anforderungen an die Fleischqualität
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Rinder stammen aus Brandenburger Mutterkuhhaltung
    • Teilnahme der Erzeuger an QS-System (der QS GmbH, Bonn)
    • gentechnikfreie Fütterung der Tiere
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

  • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

    hohe Anforderungen an die Fleischqualität

    Teilnahme an QS-System (der QS GmbH, Bonn)

    antibiotikafreie Mast

    Masttiere in Brandenburg geboren

    Haltung erfolgt mindestens im Frischluftstall

    Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max 4 Stunden)

    Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

  • Die QZBB-Nutzung ist grundsätzlich für Roh-, Koch- und Brühwurst, Roh- und Kochschinken, sonstige Pökelwaren und Fleischzubereitungen möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

    Die QZBB-Nutzung ist grundsätzlich für Roh-, Koch- und Brühwurst, Roh- und Kochschinken, sonstige Pökelwaren und Fleischzubereitungen möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

    • verwendetes Fleisch muss QZBB-Anforderungen entsprechen
    • kein Einsatz von Geschmacksverstärkern mit E-Nummern E 6nn
    • kein Einsatz von Farbstoffen mit den E-Nummern E 1nn
    • kein Zusatz von Aromastoffen gemäß Art.3 Abs. 2 b der EU-Aromenverordnung
    • keine Verwendung von Separatorenfleisch (zerkleinertes Fleisch kleiner 3mm)
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • alle von Schlachttieren genutzen Zutaten müssen aus QZBB-Programm stammen
    • Umsetzung eines dokumentierten HACCP-Konzeptes

Pflanzliche Produkte im QZBB

Je nach Obst, Gemüse oder Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere der Nachhaltigkeit, der regionalen Produktion, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der pflanzlichen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Gemüse entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Anbau von Gemüse muss im Land Brandenburg erfolgen
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Kartoffeln entsprechen dem UN/ECE-Standard FFV-52 oder den Qualitäten Extra oder I gemäß www.berliner-vereinbarungen.de
    • Kartoffeln vor Abgabe an Endverbraucher sortiert und mit Kocheigenschaften versehen
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Anbau von Kartoffeln ausschließlich im Land Brandenburg
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Speisezwiebeln entsprechen mindestens Handelsklasse I oder II nach dem UN/ECE-Standard FFV-25
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Anbau von Zwiebeln ausschließlich im Land Brandenburg
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Obst entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Anbau von Obst ausschließlich im Land Brandenburg
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • zur Eingrenzung von Obstanlagen bei offener Lage, müssen Hecken gepflanzt werden
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg
    • regelmäßige Qualitätsprüfungen gemäß DLG

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg
    • bei sensorischen Qualitätsprüfungen  muss bei jedem Einzelprüfkriterium (Farbe/ Aussehen, Geruch, Geschmack, Harmonie) und in der Gesamtbewertung die Mindestanforderung von 3,5 Punkten erfüllt werden (von max. 5 Punkten)
    • zulässige Höchstmenge spezifischer Stoffe beachtet

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Dagmar Niemczyk

Dagmar Niemczyk

pro agro GmbH

Lizenznehmer für das QZBB und das BioZBB