Fleischerzeugnisse- und zubereitungen (Bio)
Monoprodukte (z. B. Schinken, Fleischwaren) sowie wertgebende oder in der Produktbezeichnung genannte Zutaten, müssen zu 100 % den Anforderungen des Bio-ZBB entsprechen
Bei zusammengesetzten Erzeugnissen müssen in Summe mindestens 90 % der Rezepturbestandteile den Anforderungen des Bio-ZBB entsprechen – ohne zugesetztes Wasser und Kochsalz

