Obst (Bio)
Zeichennutzung kann nur für Obst erfolgen, welches mindestens die Anforderungen der Klasse I gemäß EU-Vermarkungs-normen oder UN/ECE-Normen erfüllt
Vermarktungsnorm Klasse II nur zulässig, wenn die Einstufung ausschließlich auf Grund von Abweichungen bei äußeren Merkmalen (Größe, Form, Ausfärbung, Schalenfehler etc.) erfolgt
bei Obst, welches zur Verarbeitung bestimmt ist, bestehen – aus Gründen der Nachhaltigkeit – keine Zusatzanforderungen im Hinblick auf die Qualitätseinstufungen
Produktion erfolgt zu 100 Prozent im Land Brandenburg

