Obst (Bio)
Die Produktion erfolgt zu 100 Prozent im Land Brandenburg
Die Qualitätsanforderungen müssen entsprechend der Klasse I gemäß EU-Vermarkungs-normen oder UN/ECE-Normen erfüllt sein
Vermarktungsnorm Klasse II ist nur zulässig, wenn die Einstufung ausschließlich auf Grund von Abweichungen bei äußeren Merkmalen (Größe, Form, Ausfärbung, Schalenfehler etc.) erfolgt
Bei Obst, welches zur Verarbeitung bestimmt ist, bestehen aus Gründen der Nachhaltigkeit keine Zusatzanforderungen im Hinblick auf die Qualitätseinstufungen

