Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen (Bio)

Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen (Bio)

Mindestens 55 Prozent Fruchtsaftgehalt bei Mischungen von Apfelsaft, Birnensaft oder Säften aus mehreren Obstarten bzw. Saftkonzentraten mit Mineralwasser, Tafelwasser oder Trinkwasser

Fruchtsäfte, Fruchtsaftschorlen und Obstmoste werden einer sensorischen Prüfung unterzogen, bei der Kriterien, wie Aussehen, Geruch, Geschmack, Harmonie kontrolliert werden. Fruchtsaftschorlen müssen zudem einen typischen, säuerlichen und fruchtbetonten Geschmack aufweisen.