Rindfleisch (Bio)
Mastrinder, Altbullen und Kühe zur Schlachtung müssen in Brandenburg oder in einem angrenzenden
Bundesland in einem Betrieb geboren und aufgezogen worden sein, der nach den Erzeugungsvorschriften
der aktuellen EU-Öko-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung wirtschaftet.
Junge Rinder, die in einem Alter bis zu 12 Monaten geschlachtet werden, müssen in Brandenburg geboren und aufgezogen worden sein. 6 Monate, mindestens aber drei Viertel ihres Lebens unmittelbar vor der Schlachtung, müssen diese Tiere in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden.
Altbullen und Kühe zur Schlachtung müssen mindestens 12 Monate ihres Lebens unmittelbar vor der Schlachtung in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden.
Sie müssen ausreichend Grünfutter erhalten, wobei 70 % des verwendeten Futter auf dem Betrieb erzeugt werden muss.
Die Fahrzeit beim Transport zum Ort der Schlachtung darf nach Abschluss der Verladung beim Betrieb
bis zur Ankunft an der Schlachtstätte nicht mehr als 4 Stunden betragen.
Es müssen verschiedene Qualitätskriterien beachtet werden, wie:
die Mindestreifezeit: Kurzbratstücke (Steak, Roastbeef, Filet) mind. 21 Tage ab Tag der Schlachtung bis zur Vermarktung an den Endverbraucher

