Suppenhühner (Bio)

Suppenhühner (Bio)

Legehennen, deren Schlachtkörper als Suppenhühner mit dem Bio-Zeichen Brandenburg vermarktet werden, müssen während der gesamten Legephase unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden.

Die Schlachtkörper müssen den gesetzlichen Anforderungen der Handelsklasse A entsprechen.

Aus Gründen der Hygiene bei der Schlachtung dürfen Althennen mindestens 12 Stunden, jedoch nicht mehr als 14 Stunden, vor dem Verladen kein Futter mehr aufnehmen. Während der Nüchterungszeit verbleiben die Tiere bei eingeschalteter Dämmerbeleuchtung im Stall (Auslaufklappen zum Freiland geschlossen). In dieser Zeit ist den Tieren ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.