BioZBB in der Außer-Haus-Verpflegung
Im Rahmen des Bio-Zeichens Brandenburg können zahlreiche unverarbeitete, als auch verarbeitete Produkte zertifiziert werden. Neben einer besonders hohen Produktqualität spielt vor allem auch die regionale, nachhaltige Erzeugung eine wichtige Rolle.
Dies kann bei der Vermarktung der Leistungen in der Gemeinschaftsverpflegung einen Bonus bei der Beurteilung des angebotenen Leistungsspektrums bieten, wenn beispielsweise ausschreibende Stellen Wert auf regionale Erzeugung legen und Produkte aus dem Qualitätsprogramm das unternehmenseigene Portfolio kundenwunschorientiert abrunden können.
Ablauf der Zertifizierung
Abschluss Zeichennutzungsvertrag
Um am Bio-Zeichen des Landes Brandenburg als Zeichennutzer teilnehmen zu können, ist zunächst mit einem Lizenznehmer ein Vertrag zu schließen. Dieser Vertrag berechtigt die zukünftigen Zeichennutzer nach Durchlauf der Zertifizierung, das Zeichen des Landes Brandenburg auf den geprüften Produkten zu tragen bzw. für die geprüften Produkte anzuwenden und zu bewerben.
Eigenkontrolle
Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Bio-Zeichens im Anbau und in der Produktion beachtet und erfüllt werden, sind alle teilnehmenden Zeichennutzer verpflichtet, ihre Betriebe anhand von Eigenkontrollchecklisten regelmäßig selbst zu prüfen.
Rückstandsuntersuchungen und Qualitätskontrollen
Alle Rohstoffe werden stichprobenartig überprüft und in akkreditierten Laboren auf unerwünschte Rückstände analysiert. Verarbeitete Produkte wie Fleischerzeugnisse, Fruchtsäfte oder Bier unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, beispielsweise im Rahmen von Prüfverfahren der DLG oder ähnlicher Systeme.
Neutrale Kontrolle (Vor-Ort)
Unabhängige Prüfstellen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz durch ein Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben, führen in festgelegten regelmäßigen Abständen und stichprobenartig neutrale Kontrollen durch. Diese erfolgen nach einem einheitlichen Kontrollschema, welches von allen Prüfeinrichtungen gleichermaßen angewendet wird.
Kontrollüberwachung
Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer des Bio-Zeichens sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen bei Zeichennutzern und Erzeugern gegenüber dem Zeichenträger Bericht zu erstatten. Der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle prüfen jährlich, ob sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden.
Zeichennutzung möglich
Nach erfolgreicher Prüfung und Überprüfung aller Anforderungen erteilt die Kontrollstelle das BioZBB-Zertifikat. Dies bestätigt, dass die Produkte den Anforderungen an die Produktion von Erzeugnissen im Rahmen des Bio-Zeichens des Landes Brandenburg entsprechen.
Partner und Teilnehmer am BioZBB finden
Ob es dem regionalen Unternehmensgedanken oder der Erfüllung von Kundenwünschen, nach mehr Regionalität und Qualität in der Außer-Haus-Verpflegung dient, Partner und bereits teilnehmende Erzeuger finden Sie hier.
BioZBB - darauf kommt es an
Für die verschiedenen Produktgruppen gibt es jeweils spezifische, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Kriterien, wie beispielsweise zur gentechnikfreien Erzeugung, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und erhöhte Anforderungen zum Tierwohl und zur Produktqualität.
Die Rahmenbedingungen und zu erfüllenden Kriterien des BioZBB sind in verschiedenen, auf das jeweilige Produkt abgestimmten, Zusatzanforderungen definiert.
Die entsprechenden Dokumente sind über den nachfolgenden Link, der zur Seite des Zeichenträgers, dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) führt, zu finden.
Tierische Produkte im BioZBB
Je nach Tierart und Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere dem Tierwohl, der Nachhaltigkeit, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der tierischen Erzeugung im Rahmen des Bio-Zeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.
Eier & Eiprodukte
- Teilnahme an KAT-System
- kein Einsatz von Aromastoffen, Mikroorganismen und Enzymen bei Herstellung von Eiprodukten
- keine Anwendung gentechnischer Verfahren, Mikrowellen, ionisierender Strahlen, mikrobiozider Gase
- gentechnikfreie Fütterung der Legehennen
- bei Freilandhaltung mind. jährlich Untersuchung der Eier auf Dioxine und PCB
- Eier stammen aus Brandenburger Erzeugung mit Freiland- oder Bodenhaltung
- Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Fleischerzeugnisse und -zubereitungen
- Die QZBB-Nutzung ist grundsätzlich für Roh-, Koch- und Brühwurst, Roh- und Kochschinken, sonstige Pökelwaren und Fleischzubereitungen möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
- verwendetes Fleisch muss QZBB-Anforderungen entsprechen
- kein Einsatz von Geschmacksverstärkern mit E-Nummern E 6nn
- kein Einsatz von Farbstoffen mit den E-Nummern E 1nn
- kein Zusatz von Aromastoffen gemäß Art.3 Abs. 2 b der EU-Aromenverordnung
- keine Verwendung von Separatorenfleisch (zerkleinertes Fleisch kleiner 3mm)
- Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
- alle von Schlachttieren genutzen Zutaten müssen aus QZBB-Programm stammen
Rindfleisch
- hohe Anforderungen an die Fleischqualität
- Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Rinder stammen aus Brandenburger Mutterkuhhaltung
- Teilnahme der Erzeuger an QS-System (der QS GmbH, Bonn)
- gentechnikfreie Fütterung der Tiere
- Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
- Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Schweinefleisch
- hohe Anforderungen an die Fleischqualität
- Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Masttiere in Brandenburg geboren
- Teilnahme an QS-System (der QS GmbH, Bonn)
- Haltung erfolgt mindestens im Frischluftstall
- antibiotikafreie Mast
- Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max 4 Stunden)
- Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Suppenhühner
- Teilnahme an KAT-System
- Suppenhühner entsprechen Handelsklasse A
- Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
- QZBB-Suppenhühner während gesamter Legephase unter QZBB-Bedingungen in Brandenburg gehalten
- Erzeugung in Freiland- oder Bodenhaltung
- Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
- Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
- Kennzeichnung von Lebensmitteln
- alle von Schlachttieren genutzen Zutaten müssen aus QZBB-Programm stammen
Pflanzliche Produkte im BioZBB
Je nach Obst, Gemüse oder Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere der Nachhaltigkeit, der regionalen Produktion, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der pflanzlichen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.
Gemüse (inkl. Spargel)
- Gemüse entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen (Ausnahme bildet Gemüse zur Verarbeitung)
- Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
- Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Anbau von Gemüse muss im Land Brandenburg erfolgen
- Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Kartoffeln
- Kartoffeln entsprechen dem UN/ECE-Standard FFV-52 oder den Qualitäten Extra oder I gemäß www.berliner-vereinbarungen.de (Ausnahme bilden Kartoffeln zur Verarbeitung)
- Kartoffeln vor Abgabe an Endverbraucher sortiert und mit Kocheigenschaften versehen
- Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
- Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Anbau von Kartoffeln ausschließlich im Land Brandenburg
- Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Obst (Kernobst, Steinobst, Beerenobst und Tafeltrauben)
- Obst entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen (Ausnahme bildet Obst zur Verarbeitung)
- Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
- Anbau von Obst ausschließlich im Land Brandenburg
- zur Eingrenzung von Obstanlagen bei offener Lage, müssen Hecken gepflanzt werden
- Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
Obsterzeugnisse (Fruchtsaft, Fruchtsaftschorle, Obstmost, Obstwein & Obstessig)
- sensorische Qualitätsprüfungen – bei jedem Einzelprüfkriterium (Farbe/ Aussehen, Geruch, Geschmack, Harmonie) und in Gesamtbewertung Mindestanforderung von 3,5 Punkten erfüllt (von max. 5 Punkten)
- zulässige Höchstmenge spezifischer Stoffe beachtet
- Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg
Obsterzeugnisse (Trockenfrüchte, eingelegtes Obst etc.)
- regelmäßige Qualitätsprüfungen gemäß DLG
- Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg
Zwiebeln
- Speisezwiebeln entsprechen mindestens Handelsklasse I oder II nach dem UN/ECE-Standard FFV-25 (Ausnahme bilden Zwiebeln zur Verarbeitung)
- Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
- Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Anbau von Zwiebeln ausschließlich im Land Brandenburg
- Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt
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Dagmar Niemczyk
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