Erzeuger im BioZBB

Erzeuger sind landwirtschaftliche Betriebe und auch Direktvermarkter, die landwirtschaftliche Rohwaren für die Nutzung des Bio-Zeichens Brandenburg unter ökologischen Bedingungen produzieren. Sie verpflichten sich, die Anforderungen und Regeln des BioZBB bei der landwirtschaftlichen Produktion jederzeit einzuhalten und erzeugen Produkte, die für die spätere Vermarktung durch Zeichennutzer benötigt werden.

 

Wie werde ich Teilnehmer am Bio-Zeichen Brandenburg?
Erzeugerbetriebe müssen eine Teilnahmeerklärung gegenüber einem Lizenznehmer abgeben. Die Einholung dieser Teilnahmeerklärung erfolgt über den Zeichennutzer, welcher mit dem Bio-Zeichen werben möchte. Mit der Teilnahmeerklärung verpflichtet sich der Erzeugerbetrieb, am Bio-Zeichen Brandenburg teilzunehmen und die jeweils gültigen Bestimmungen einzuhalten.

BioZBB - Ihre Vorteile

Durch das Siegel auf dem Produkt ist klar erkennenbar, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Produkte aus Brandenburg stammen. Somit ist nicht nur gewährleistet, dass die Verarbeitung in der Region stattfindet, sondern auch, dass die Rohstoffe aus Brandenburg stammen.
Zudem ist ein, mit dem Bio-Zeichen gekennzeichnetes Produkt unter klar definierten und kontrollierten Bedingungen erzeugt worden, was dem Verbraucher Sicherheit und Transparenz bietet und das Vertrauen auch in Ihr Unternehmen und Ihre Produkte fördert.
Das Label wird vom Land Brandenburg zur Verfügung gestellt. Die Kontrollen und die Bewerbung der qualitativ hochwertigen und regionalen Produkte kann somit auch vom Land Brandenburg unterstützt werden.

Ablauf der Zertifizierung

Abschluss Teilnahmevereinbarung

Um am Bio-Zeichen des Landes Brandenburg als Erzeuger teilnehmen zu können, ist zunächst mit einem Lizenznehmer eine Teilnahmevereinbarung zu schließen. Dadurch werden landwirtschaftlichen Unternehmen in das Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem eingebunden.

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Eigenkontrolle

Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Bio-Zeichens im Anbau und in der Produktion beachtet und erfüllt werden, sind alle teilnehmenden Erzeuger verpflichtet, ihre Betriebe anhand von Eigenkontrollchecklisten regelmäßig selbst zu prüfen.

Rückstandsuntersuchungen und Qulitätskontrollen

Alle Rohstoffe werden stichprobenartig überprüft und in akkreditierten Laboren auf unerwünschte Rückstände analysiert. Verarbeitete Produkte wie Fleischerzeugnisse, Fruchtsäfte oder Bier unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, beispielsweise im Rahmen von Prüfverfahren der DLG oder ähnlicher Systeme.

Neutrale Kontrolle (Vor-Ort)

Unabhängige Prüfstellen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz durch ein Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben, führen in festgelegten regelmäßigen Abständen und stichprobenartig neutrale Kontrollen durch. Diese erfolgen nach einem einheitlichen Kontrollschema, welches von allen Prüfeinrichtungen gleichermaßen angewendet wird.

Kontrollüberwachung

Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer des Bio-Zeichens sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen bei Zeichennutzern und Erzeugern gegenüber dem Zeichenträger Bericht zu erstatten. Der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle prüfen jährlich, ob sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden.

Zeichennutzung möglich

Nach erfolgreicher Prüfung und Überprüfung aller Anforderungen erteilt die Kontrollstelle das Bio-Zertifikat. Dies bestätigt, dass die Produkte den Bio-Richtlinien entsprechen und als ökologisch zertifiziert gelten.

Wichtige Programmbestimmungen

Für die verschiedenen Produktgruppen gibt es jeweils spezifische, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Kriterien, wie Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und erhöhte Anforderungen zum Tierwohl und zur Produktqualität.

Die ausführliche Regelung der Programmbestimmungen des Bio-Zeichens Brandenburg finden sich in den jeweiligen Zusatzanforderungen der entsprechenden Produktgruppen.

Dokumente & Downloads

Tierische Produkte im BioZBB

Je nach Tierart und Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere dem Tierwohl, der Nachhaltigkeit, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der tierischen Erzeugung im Rahmen des Bio-Zeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

    • kein Einsatz von Aromastoffen, Mikroorganismen und Enzymen bei Herstellung von Eiprodukten
    • keine Anwendung von Mikrowellen, sowie mikrobiozider Gase
    • Eier stammen aus Brandenburger Legehennenhaltung im Rahmen des Bio-Zeichens Brandenburg
    • Rohe Schaleneier müssen bei der Frischvermarktung eine Luftkammerhöhe von maximal 4 mm aufweisen
    • nach dem Legen müssen sie Eier innerhalb von 4 Werktagen  sortiert, gekennzeichnet und verpackt werden
    • bereits im Erzeugerbetrieb mit dem Erzeugercode gekennzeichnet
    • Vollei (pasteurisiert oder als Trockeneiprodukt) braucht Trockenmassegehalt von mehr als 23 Prozent
    • Eigelb (pasteurisiert oder als Trockeneiprodukt) braucht Trockenmassegehalt von mehr als 48 Prozent

    • muss im Rahmen des Bio-Zeichens Brandenburg erzeugt werden und  Bienenvölkern während der gesamten Erntezeit in Brandenburg sein
    • darf nur kurzzeitig und nicht über 40°C bei der Abfüllung erwärmt werden
    • darf nicht filtriert werden
    • Wassergehalt liegt maximal bei 18 Prozent

    • die Geflügelfleischerzeugung muss den Erzeugungsvorschriften der EU-Öko-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechen
    • ab Alter von einer Woche müssen Tiere einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden
    • Hähnchenfleisch darf einen maximaler Grillverlust von 20 Prozent (bezogen auf  Gesamtschlachtkörper im Jahresdurchschnitt)

    • Reifezeit vom Tag der Schlachtung bis zur Vermarktungvon mindestens fünf Tagen
    • Haltung der Tier in teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg spätestens ab Lebendgewicht von max. 20 kg bzw.  Alter von max. 12 Wochen
    • Tiere müssen mind. sechs Monate in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden (Geburt und Aufzucht muss vollständig in solch einem Betrieb erfolgen, wenn Tiere im Alter von weniger als sechs Monaten geschlachtet werden)
    • Mastlämmer müssen in einem Betrieb in Brandenburg oder in einem angrenzenden Bundesland geboren und aufgezogen werden

    • verwendete Rohmilch muss von teilnehmenden Milcherzeugerbetrieben aus Brandenburg stammen
    • Molkereien, an grenznahen Standorten die grenzüberschreitend Milch direkt erfassen, können bis zu 20 Prozent der Milch von Erzeugern angrenzender Bundesländer mit in die Verarbeitung einbeziehen (Wenn nach EU-Öko-Verordnung gewirtschaftet wird)
    • Herkunft ist zu dokumentieren
    • bei Überschreitung des Anteils angrenzender Bundesländer von 10 Prozent, muss dies auf dem Produkt gekennzeichnet werden

    • Rinder sind in einem Betrieb in Brandenburg oder in einem angrenzenden Bundesland geboren und aufgezogen worden
    • Masttiere müssen spätestens ab einem Alter von neun Monaten unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden
    • junge Schlachtrinder, im Alter bis zu 12 Monaten müssen in Brandenburg geboren und aufgezogen worden sein (mind. drei Viertel ihres Lebens unmittelbar vor der Schlachtung müssen sie unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten worden sein)
    • Altbullen und Kühe zur Schlachtung müssen mindestens 12 Monate ihres Lebens unmittelbar vor der Schlachtung unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten worden sein
    • es müssen verschiedenen Qualitätskriterien  beachtet werden (z.B. verschiedene pH Wert Messungen, Mindestreifezeit, und weitere)

    • Masttiere müssen in Brandenburg oder in einem angrenzenden Bundesland in einem Betrieb (der nach den Erzeugungsvorschriften der EU-Öko-Verordnung wirtschaftet)geboren und aufgezogen worden sein
    • Spätestens ab Lebendgewicht von 30 kg müssen die Tiere unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden
    • es gibt verschiedenen Qualitätskriterien für Schlachtbetriebe die mehr / oder weniger als 200 Schweine pro Woche schlachten (z.B.: pH-Wert Messung, Reglementierung des Tropfsaftverlustes, und weitere)

    • BioZBB-Suppenhühner müssen während gesamter Legephase unter Bedingungen des Bio-Zeichens gehalten werden
    • entsprechen Handelsklasse A
    • gibt bestimmte Hygiene Vorschriften bei Schlachtung von Althennen

Pflanzliche Produkte im BioZBB

Je nach Obst, Gemüse oder Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere der Nachhaltigkeit, der regionalen Produktion, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der pflanzlichen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

    • mindestens 55 Prozent Fruchtsaftgehalt bei Mischungen von Apfelsaft, Birnensaft oder Säften aus mehreren Obstarten bzw. Saftkonzentraten mit Mineralwasser, Tafelwasser oder Trinkwasser

    • muss mindestens Anforderungen der Klasse I gemäß EU-Vermarkungsnormen oder UN/ECE-Normen erfüllen
    • Klasse II ist nur zulässig, wenn die Einstufung ausschließlich auf Grund von Abweichungen bei äußeren Merkmalen (Größe, Form, Ausfärbung, Schalenfehler etc.) erfolgt
    • für Gemüse zur Verarbeitung bestehen keine Zusatzanforderungen im Hinblick auf die Qualitätseinstufungen
    • Produktion erfolgt zu 100 Prozent in Brandenburg

    • Produktionerfolgt zu 100 Prozent in Brandenburg
    • bei Bedarf, fachgerechte Trocknung
    • Speisegetreide muss nach erfolgter Reinigung und Aufbereitung soweit möglich, frei von Besatz und Mutterkorn sein

    • Kartoffeln entsprechen dem UN/ECE-Standard FFV-52 oder den Qualitäten Extra oder I gemäß www.berliner-vereinbarungen.de
    • Kartoffeln vor Abgabe an Endverbraucher sortiert und mit Kocheigenschaften versehen
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Anbau von Kartoffeln ausschließlich im Land Brandenburg
    • nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • ausgegelichene Humusbilanz über die letzten 4 Jahre
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Speisezwiebeln entsprechen mindestens Handelsklasse I oder II nach dem UN/ECE-Standard FFV-25
    • Anbau von Zwiebeln ausschließlich im Land Brandenburg
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • ausgegelichene Humusbilanz über die letzten 4 Jahre
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Obst entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen
    • Anbau von Obst ausschließlich im Land Brandenburg
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • zur Eingrenzung von Obstanlagen bei offener Lage, müssen Hecken gepflanzt werden
    • nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • regelmäßige Qualitätsprüfungen gemäß DLG
    • Anbau von verwendetem Obst ausschließlich im Land Brandenburg

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg
    • bei sensorischen Qualitätsprüfungen ist bei jedem Einzelprüfkriterium (Farbe/ Aussehen, Geruch, Geschmack, Harmonie) und in der Gesamtbewertung die Mindestanforderung von 3,5 Punkten erfüllt (von max. 5 Punkten)
    • zulässige Höchstmenge spezifischer Stoffe beachtet

Unsicher? Wir haben Antworten!

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Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

Dagmar Niemczyk

Dagmar Niemczyk

pro agro GmbH

Lizenznehmer für das QZBB und das BioZBB

Kerstin Pick

Kerstin Pick

Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg (FÖL) e.V.

Lizenznehmer für das BioZBB