Zeichennutzer im BioZBB
Zeichennutzer sind Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe, gastronomische Unternehmen, sowie Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung und auch landwirtschaftliche Direktvermarkter, die das Bio-Zeichen Brandenburg gegenüber dem Endverbraucher, den Vermarktungspartnern oder Auftraggebern nutzen.
Wichtige Programmbestimmungen
Für die verschiedenen Produktgruppen gibt es jeweils spezifische, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Kriterien, wie Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und erhöhte Anforderungen zum Tierwohl und zur Produktqualität.
Die ausführliche Regelung der Programmbestimmungen des Brandenburger Bio-Zeichens sind in den jeweiligen Zusatzanforderungen der entsprechenden Produktgruppe zu finden.
Ablauf der Zertifizierung
Abschluss Zeichennutzungsvertrag
Um am Bio-Zeichen des Landes Brandenburg als Zeichennutzer teilnehmen zu können, ist zunächst mit einem Lizenznehmer ein Vertrag zu schließen. Dieser Vertrag berechtigt die zukünftigen Zeichennutzer nach Durchlauf der Zertifizierung, das Zeichen des Landes Brandenburg auf den geprüften Produkten zu tragen.
Eigenkontrolle
Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Bio-Zeichens im Anbau und in der Produktion beachtet und erfüllt werden, sind alle teilnehmenden Zeichennutzer verpflichtet, ihre Betriebe anhand von Eigenkontrollchecklisten regelmäßig selbst zu prüfen.
Rückstandsuntersuchungen und Qulitätskontrollen
Alle Rohstoffe werden stichprobenartig überprüft und in akkreditierten Laboren auf unerwünschte Rückstände analysiert. Verarbeitete Produkte wie Fleischerzeugnisse, Fruchtsäfte oder Bier unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, beispielsweise im Rahmen von Prüfverfahren der DLG oder ähnlicher Systeme.
Neutrale Kontrolle (Vor-Ort)
Unabhängige Prüfstellen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz durch ein Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben, führen in festgelegten regelmäßigen Abständen und stichprobenartig neutrale Kontrollen durch. Diese erfolgen nach einem einheitlichen Kontrollschema, welche von allen Prüfeinrichtungen gleichermaßen angewendet werden.
Kontrollüberwachung
Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer des Bio-Zeichens sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen bei Zeichennutzern und Erzeugern gegenüber dem Zeichenträger Bericht zu erstatten. Der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle prüfen jährlich, ob sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden.
Zeichennutzung möglich
Nach erfolgreicher Prüfung und Überprüfung aller Anforderungen erteilt die Kontrollstelle das BioZBB-Zertifikat. Dies bestätigt, dass die Produkte den Anforderungen an die Produktion von Erzeugnissen im Rahmen des Bio-Zeichens des Landes Brandenburg entsprechen.
Tierische Produkte im BioZBB
Je nach Tierart und Produktgruppe werden besondere Anforderungen an die Erzeugnisse gestellt. Zudem gibt es hohe Qualitätsanforderungen, die in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Es gelten auch Anforderungen an die fachlichen Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Produktionsbetriebes. Demnach muss die für die Produktion verantwortliche Person eine abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung nachweisen.
Pflanzliche Produkte im BioZBB
Ja nach Obst, Gemüse oder Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen. Dabei wird insbesondere der Nachhaltigkeit sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.
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Dagmar Niemczyk
pro agro GmbH
Lizenznehmer für das QZBB und das BioZBB
Kerstin Pick
Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg (FÖL) e.V.
Lizenznehmer für das BioZBB

