Zeichennutzer im BioZBB

Zeichennutzer sind Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe, gastronomische Unternehmen, sowie Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung und auch landwirtschaftliche Direktvermarkter, die das Bio-Zeichen Brandenburg gegenüber dem Endverbraucher, den Vermarktungspartnern oder Auftraggebern nutzen.

 

Wichtige Programmbestimmungen

Für die verschiedenen Produktgruppen gibt es jeweils spezifische, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Kriterien, wie Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und erhöhte Anforderungen zum Tierwohl und zur Produktqualität.

Die ausführliche Regelung der Programmbestimmungen des Brandenburger Bio-Zeichens sind in den jeweiligen Zusatzanforderungen der entsprechenden Produktgruppe zu finden.

Dokumente & Downloads

Ablauf der Zertifizierung

Abschluss Zeichennutzungsvertrag

Um am Bio-Zeichen des Landes Brandenburg als Zeichennutzer teilnehmen zu können, ist zunächst mit einem Lizenznehmer ein Vertrag zu schließen. Dieser Vertrag berechtigt die zukünftigen Zeichennutzer nach Durchlauf der Zertifizierung, das Zeichen des Landes Brandenburg auf den geprüften Produkten zu tragen.

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Eigenkontrolle

Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Bio-Zeichens im Anbau und in der Produktion beachtet und erfüllt werden, sind alle teilnehmenden Zeichennutzer verpflichtet, ihre Betriebe anhand von Eigenkontrollchecklisten regelmäßig selbst zu prüfen.

Rückstandsuntersuchungen und Qulitätskontrollen

Alle Rohstoffe werden stichprobenartig überprüft und in akkreditierten Laboren auf unerwünschte Rückstände analysiert. Verarbeitete Produkte wie Fleischerzeugnisse, Fruchtsäfte oder Bier unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, beispielsweise im Rahmen von Prüfverfahren der DLG oder ähnlicher Systeme.

Neutrale Kontrolle (Vor-Ort)

Unabhängige Prüfstellen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz durch ein Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben, führen in festgelegten regelmäßigen Abständen und stichprobenartig neutrale Kontrollen durch. Diese erfolgen nach einem einheitlichen Kontrollschema, welche von allen Prüfeinrichtungen gleichermaßen angewendet werden.

Kontrollüberwachung

Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer des Bio-Zeichens sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen bei Zeichennutzern und Erzeugern gegenüber dem Zeichenträger Bericht zu erstatten. Der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle prüfen jährlich, ob sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden.

Zeichennutzung möglich

Nach erfolgreicher Prüfung und Überprüfung aller Anforderungen erteilt die Kontrollstelle das BioZBB-Zertifikat. Dies bestätigt, dass die Produkte den Anforderungen an die Produktion von Erzeugnissen im Rahmen des Bio-Zeichens des Landes Brandenburg entsprechen.

Tierische Produkte im BioZBB

Je nach Tierart und Produktgruppe werden besondere Anforderungen an die Erzeugnisse gestellt. Zudem gibt es hohe Qualitätsanforderungen, die in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Es gelten auch Anforderungen an die fachlichen Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Produktionsbetriebes. Demnach muss die für die Produktion verantwortliche Person eine abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung nachweisen.

 

    • Eier wurden in einer Brandenburger Legehennenhaltung erzeugt
    • Überwiegender Futtermittelanteil stammt aus Brandenburg
    • Hohe Qualitätsanforderungen an Rohprodukt
    • Tierärztlicher Betreuungsvertrag liegt vor oder regelmäßige Tierwohl-Kontrollen werden durchgeführt
    • Umsetzung eines dokumentierten HACCP-Konzeptes
    • Zulassung gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG)
      Nr. 853/20041 benötigt
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Standort der Bienenvölkern befindet sich während der gesamten Erntezeit in Brandenburg
    • Umsetzung eines dokumentierten HACCP-Konzeptes
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Mastlämmer müssen spätestens ab einem Gewicht von maximal 20 kg bzw. einem Alter von maximal 12 Wochen unter den Bedingungen des Bio-ZBB gehalten werden
    • Mastlämmer müssen mindestens 6 Monate unter
      den Bedingungen des Bio-ZBB gehalten werden
    • Tierärztlicher Betreuungsvertrag liegt vor oder Tierwohlkontrollen durchgeführt
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Tiere müssen spätestens ab einem Alter von einer Woche unter den Bedingungen des Bio-ZBB gehalten werden
    • Tierärztlicher Betreuungsvertrag liegt vor oder Tierwohlkontrollen werden durchgeführt
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Milch muss aus Brandenburg stammen
    • Molkereien an grenznahen Standorten können bis zu 20 % Milch aus angrenzender Bundesländer einbeziehen
    • Stammen mehr als 10 % der Milch aus angrenzenden Bundesländern, wird dies auf dem Produkt vermerkt

    • Hohe Anforderung an die Fleischqualität
    • Mastrinder, Altbullen und Kühe müssen spätestens ab einem Alter von 9 Monaten unter Bedingungen des Bio-ZBB gehalten werden
    • Überwiegender Futtermittelanteil stammt aus Brandenburg
    • Ausreichendes Grünfutter im Sommer
    • Tierärztlicher Betreuungsvertrag liegt vor oder regelmäßige Tierwohl-Kontrollen
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Hohe Ansprüche an die Fleischqualität
    • Mastschweine müssen spätestens ab einem Gewicht von 30 kg unter den Bedingungen des Bio-ZBB gehalten werden
    • Tierärztlicher Betreuungsvertrag liegt vor
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Suppenhühner entsprechen Handelsklasse A
    • Suppenhühner müssen während der gesamten Legephase unter den Bedingungen des Bio-ZBB gehalten werden
    • Überwiegender Futteranteil stammt aus Brandenburg
    • Tierärztlicher Betreuungsvertrag liegt vor oder Tierwohlkontrollen werden durchgeführt
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

Pflanzliche Produkte im BioZBB

Ja nach Obst, Gemüse oder Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen. Dabei wird insbesondere der Nachhaltigkeit sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

    • 90 % der Zutaten (außer Salz und Wasser) müssen aus Brandenburg stammen
    • Verpflichtende analytische und sensorische Qualitätskontrollen durchgeführt von unabhängigen und dafür qualifizierten Laboren

    • Alle Produkte müssen in Brandenburg angebaut werden
    • Qualitätsanforderung
      Klasse I  oder UN/ECE-Normen bei Kartoffeln
    • Klasse II ist zulässig Abweichungen von äußeren Merkmalen
    • Bei Verarbeitungsware bestehen keine Zusatzanforderungen im
      Hinblick auf Qualitätseinstufungen
    • Förderung der Biodiversität – 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Speisegetreide muss nach erfolgter Reinigung und Aufbereitung soweit möglich, frei von Besatz (d. h. < 2 %) und frei von
      Mutterkorn (d. h. < 0,05 %) sein
    • Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte müssen bei Bedarf fachgerecht getrocknet werden (max. Feuchtegehalt von < 14,5 %)

    • 90 % der Zutaten (außer Salz und Wasser) müssen aus Brandenburg stammen
    • Verpflichtende analytische und sensorische Qualitätskontrollen durchgeführt von unabhängigen und dafür qualifizierten Laboren

    • Es dürfen nur native (kaltgepresste) Öle aus erster Pressung mit dem Bio-Zeichen Brandenburg ausgezeichnet werden
    • Öle dürfen nicht raffiniert, nicht gebleicht und nicht gefärbt sowie nicht mit anderen Ölen vermischt sein
    • Keine Erhitzung der Öle über 60° C

Unsicher? Wir haben Antworten!

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Dagmar Niemczyk

Dagmar Niemczyk

pro agro GmbH

Lizenznehmer für das QZBB und das BioZBB

Kerstin Pick

Kerstin Pick

Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg (FÖL) e.V.

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