
Eiprodukte (Bio)
Eier für die Frischvermarktung und für die Verarbeitung müssen in einer Legehennenhaltung in Brandenburg im Rahmen des Bio-Zeichens Brandenburg erzeugt worden sein.
Bei der Herstellung von Eiprodukten dürfen keine Aromen, Mikroorganismen oder Enzyme zugesetzt werden.
Vollei (pasteurisiert oder als Trockeneiprodukt) muss einen Trockenmassegehalt von mehr als 23 Prozent aufweisen.
Eigelb (pasteurisiert oder als Trockeneiprodukt) muss einen Trockenmassegehalt von mehr als 48 Prozent aufweisen.
Rohe Schaleneier müssen beim Inverkehrbringen durch die Packstelle für die Frischvermarktung eine Luftkammerhöhe von maximal 4 mm aufweisen.
In der Verarbeitung sind die Anwendung von Mikrowellen sowie mikrobiozider Gase verboten.
Sie müssen innerhalb von 4 Werktagen nach dem Legen sortiert, gekennzeichnet und verpackt werden.
Sie müssen bereits im Erzeugerbetrieb mit dem Erzeugercode gekennzeichnet werden.