Fleischerzeugnisse und -zubereitungen

Fleischerzeugnisse und -zubereitungen

verwendetes Fleisch muss QZBB-Anforderungen entsprechen

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

kein Einsatz von Geschmacksverstärkern mit E-Nummern E 6nn

kein Einsatz von Farbstoffen mit den E-Nummern E 1nn

kein Zusatz von Aromastoffen gemäß Art.3 Abs. 2 b der EU-Aromenverordnung

keine Verwendung von Separatorenfleisch (zerkleinertes Fleisch kleiner 3 mm)