Gemüse (Bio)
Die Produktion erfolgt zu 100 Prozent in Brandenburg
Qualitätsanforderungen der Klasse I gemäß EU-Vermarkungsnormen oder UN/ECE-Normen müssen erfüllt sein
Klasse II ist nur zulässig, wenn die Einstufung ausschließlich auf Grund von Abweichungen bei äußeren Merkmalen (Größe, Form, Ausfärbung, Schalenfehler etc.) erfolgt
Bei Gemüse, welches zur Verarbeitung bestimmt ist, bestehen aus Gründen der Nachhaltigkeit keine Zusatzanforderungen im Hinblick auf die Qualitätseinstufungen

