Gemüse und Gemüseerzeugnisse

Gemüse und Gemüseerzeugnisse

Gemüse entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

Anbau von Gemüse muss im Land Brandenburg erfolgen

Einsatz nur von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln

Verbot der Klärschlammdüngung

festgelegten Nitrathöchstmengen müssen eingehalten werden

die Humusbilanz muss über die letzten vier Jahre ausgeglichen sein

Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt