
Hähnchenfleisch (Bio)
Tiere zur Geflügelfleischerzeugung müssen bezüglich Geburt und Aufzucht den Erzeugungsvorschriften der EU-Öko-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.
Spätestens ab einem Alter von einer Woche müssen sie in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden.
Hähnchenfleisch darf einen maximalen Grillverlust von 20 Prozent bezogen auf den Gesamtschlachtkörper im Jahresdurchschnitt nicht überschreiten.