Hähnchenfleisch (Bio)
Tiere zur Geflügelfleischerzeugung müssen bezüglich Geburt und Aufzucht den Erzeugungsvorschriften der EU-Öko-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.
Spätestens ab einem Alter von einer Woche müssen sie in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden.
Der überwiegende Anteil (mehr als 50 %) der verwendeten Futtermittel muss aus eigener Erzeugung des Betriebs oder aus Rohwarenherkünften aus Brandenburg stammen.

