Lammfleisch (Bio)

Lammfleisch (Bio)

Für Lammfleisch ist eine Reifezeit von mindestens fünf Tagen vom Tag der Schlachtung bis zur Vermarktung an den Endverbraucher vorgeschrieben.

Mastlämmer müssen in Brandenburg oder in einem angrenzenden Bundesland in einem Betrieb geboren und aufgezogen worden sein, der nach den Erzeugungsvorschriften der EU-Öko-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung wirtschaftet.

Spätestens ab einem Lebendgewicht von maximal 20 kg bzw. einem Alter von maximal 12 Wochen müssen die Tiere in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden.

Insgesamt müssen die Tiere mindestens sechs Monate in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden. Wenn Tiere im Alter von weniger als sechs Monaten geschlachtet werden, müssen Geburt und Aufzucht vollständig in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg erfolgen.