Lammfleisch (Bio)

Lammfleisch (Bio)

Mastlämmer müssen in Brandenburg oder in einem angrenzenden Bundesland in einem Betrieb geboren und aufgezogen worden sein, der nach den Erzeugungsvorschriften der EU-Öko-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung wirtschaftet.

Spätestens ab einem Lebendgewicht von maximal 20 kg bzw. einem Alter von maximal 12 Wochen müssen die Tiere in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden.

Insgesamt müssen die Tiere mindestens 6 Monate in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden. Wenn Tiere im Alter von weniger als 6 Monaten geschlachtet werden, müssen Geburt und Aufzucht vollständig in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg erfolgen.

Mehr als 70 Prozent (bezogen auf die Trockenmasse) der verwendeten Futtermittel müssen aus eigener Erzeugung des Betriebes (betriebseigenes Futter) stammen.

Für Lammfleisch ist eine Reifezeit von mindestens 5 Tagen vom Tag der Schlachtung bis zur Vermarktung an den Endverbraucher vorgeschrieben.