Milch und Milchprodukte (Bio)
Die zur Herstellung verwendete Rohmilch muss von teilnehmenden Milcherzeugerbetrieben aus Brandenburg stammen.
Molkereien in Grenznähe dürfen einen Teil ihrer Milch auch von Betrieben aus benachbarten Bundesländern beziehen. Voraussetzung ist, dass diese Betriebe nach der EU-Öko-Verordnung wirtschaften. Der Anteil dieser Milch darf maximal 20 Prozent betragen.
Wenn mehr als 10 Prozent der Milch aus angrenzenden Bundesländern stammen, wird dies für Verbraucher klar und deutlich auf dem Produkt gekennzeichnet.

