
Obsterzeugnisse (Fruchtsaft, Fruchtsaftschorle, Obstmost, Obstwein & Obstessig)
Erfüllung von sensorische Qualitätsprüfungen – wie Farbe/ Aussehen, Geruch, Geschmack, Harmonie
zulässige Höchstmenge spezifischer Stoffe beachtet
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg