Obsterzeugnisse (Trockenfrüchte, eingelegtes Obst etc.)

Obsterzeugnisse (Trockenfrüchte, eingelegtes Obst etc.)

Obst entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

Anbau von Obst ausschließlich im Land Brandenburg

zur Eingrenzung von Obstanlagen bei offener Lage, müssen Hecken gepflanzt werden

nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln

Verbot der Klärschlammdüngung

Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt