
Rindfleisch (Bio)
Die Tiere müssen in Brandenburg oder in einem angrenzenden Bundesland in einem Betrieb geboren und aufgezogen worden sein, der nach den Erzeugungsvorschriften der aktuellen EU-Öko-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung wirtschaftet.
Spätestens ab einem Alter von neun Monaten müssen die Masttiere in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden.
Junge Rinder, die in einem Alter bis zu 12 Monaten geschlachtet werden, müssen in Brandenburg geboren und aufgezogen worden sein. Sechs Monate, mindestens aber drei Viertel ihres Lebens unmittelbar vor der Schlachtung müssen diese Tiere in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden.
Altbullen und Kühe zur Schlachtung müssen mindestens 12 Monate ihres Lebens unmittelbar vor der Schlachtung in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden.
Es müssen verschiedenen Qualitätskriterien beachtet werden:
pH-Wert Messung frühestens nach 36 h, spätestens nach 48 h und nach dem Erreichen der Kerntemperatur von 7°C
Mindestreifezeit: Kurzbratstücke (Steak, Roastbeef, Filet) mind. 21 Tage ab Tag der Schlachtung bis zur Vermarktung an Endverbraucher
Handelsklassen
Schlachtalter und Schachtgewicht