
Schweinefleisch (Bio)
Mastschweine müssen in Brandenburg oder in einem angrenzenden Bundesland in einem Betrieb geboren und aufgezogen worden sein, der nach den Erzeugungsvorschriften der EU-Öko-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung wirtschaftet.
Spätestens ab einem Lebendgewicht von 30 kg müssen die Tiere in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden
Es gibt verschiedenen Qualitätskriterien bei der Erfassung, Schlachtung und Vermarktung in Schlachtbetrieben die mehr / oder weniger als 200 Schweine pro Woche schlachten
pH-Wert Messung
Leifähigkeit (alternativ zur pH Wert-Messung)
Handelsklassen
Reglementierung des Tropfsaftverlustes
Regionale Zusatzanforderungen