Schweinefleisch (Bio)
Mastschweine müssen in Brandenburg oder in einem angrenzenden Bundesland in einem Betrieb geboren und aufgezogen worden sein, der nach den Erzeugungsvorschriften der EU-Öko-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung wirtschaftet.
Spätestens ab einem Lebendgewicht von 30 kg müssen die Tiere in einem teilnehmenden Erzeugerbetrieb unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden
Der überwiegende Anteil (mehr als 50 %) der verwendeten Futtermittel muss aus eigener Erzeugung des Betriebs stammen.
Es gelten besondere Qualitätskriterien bei der Fleischqualität, wie pH-Wert Messung, Handelsklassen, Reglementierung des Tropfsaftverlustes sowie regionale Zusatzanforderungen

