Speiseöle (Bio)
Es dürfen ausschließlich kaltgepresste (native) Öle aus erster Pressung mit dem Bio-Zeichen Brandenburg deklariert werden
Öle dürfen nicht raffiniert, gebleicht oder gefärbt werden
Eine Erhitzung der Öle über 60° C ist nicht zulässig
Das Mischen verschiedener Öle ist nicht gestattet

