Suppenhühner (Bio)

Suppenhühner (Bio)

Legehennen, die als Suppenhühner mit dem Bio-Zeichen Brandenburg vermarktet werden, müssen während der gesamten Legephase unter den Bedingungen des Bio-Zeichens Brandenburg gehalten werden.

Der überwiegende Anteil (mehr als 50 Prozent bezogen auf die Trockenmasse) der verwendeten Futtermittel muss aus eigener Erzeugung des Betriebes (betriebseigenes Futter) oder aus Rohwarenherkünften aus Brandenburg stammen.

Die Fahrzeit beim Transport zum Ort der Schlachtung darf nach Abschluss der Verladung beim Erzeuger
bis zur Ankunft an der Schlachtstätte nicht mehr als vier Stunden betragen.

Die Schlachtkörper müssen den gesetzlichen Anforderungen der Handelsklasse A entsprechen.