
Zwiebeln
Speisezwiebeln entsprechen mindestens Handelsklasse I oder II nach dem UN/ECE-Standard FFV-25
Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
Anbau von Zwiebeln ausschließlich im Land Brandenburg
nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
Verbot der Klärschlammdüngung
ausgegelichene Humusbilanz über die letzten vier Jahre
Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt