Zwiebeln

Zwiebeln

Speisezwiebeln entsprechen mindestens Handelsklasse I oder II nach dem UN/ECE-Standard FFV-25

Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln

Anbau von Zwiebeln ausschließlich im Land Brandenburg

nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln

Verbot der Klärschlammdüngung

ausgegelichene Humusbilanz über die letzten vier Jahre

Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt