Erzeuger im QZBB

Erzeuger sind landwirtschaftliche Betriebe und auch Direktvermarkter, die landwirtschaftliche Rohwaren für die Nutzung des Qualitätszeichens Brandenburg produzieren. Sie verpflichten sich, die Anforderungen und Regeln des QZBB bei der landwirtschaftlichen Produktion jederzeit einzuhalten und erzeugen Produkte, die für die spätere Vermarktung durch Zeichennutzer benötigt werden.

 

 

Wie werde ich Teilnehmer am Qualitätszeichen Brandenburg?
Erzeugerbetriebe müssen eine Teilnahmeerklärung gegenüber einem Lizenznehmer abgeben. Die Einholung dieser Teilnahmeerklärung erfolgt über den Zeichennutzer, welcher mit dem Qualitätszeichen werben möchte. Mit der Teilnahmeerklärung verpflichtet sich der Erzeugerbetrieb, am Qualitätszeichen Brandenburg teilzunehmen und die jeweils gültigen Bestimmungen einzuhalten.

QZBB - Ihre Vorteile

Durch das Siegel auf dem Produkt ist klar erkennenbar, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Produkte aus Brandenburg stammen. Somit ist nicht nur gewährleistet, dass die Verarbeitung in der Region stattfindet, sondern auch, dass die Rohstoffe aus Brandenburg stammen.
Zudem ist ein, mit dem QZBB-Zeichen gekennzeichnetes Produkt unter klar definierten und kontrollierten Bedingungen erzeugt worden, was dem Verbraucher Sicherheit und Transparenz bietet und das Vertrauen auch in Ihr Unternehmen und Ihre Produkte fördert.
Das Label wird vom Land Brandenburg zur Verfügung gestellt. Die Kontrollen und die Bewerbung der qualitativ hochwertigen und regionalen Produkte kann somit auch vom Land Brandenburg unterstützt werden.

Ablauf der Zertifizierung

Abschluss Teilnahmevereinbarung

Um am Qualitätszeichen des Landes Brandenburg als Erzeuger teilnehmen zu können, ist zunächst mit einem Lizenznehmer eine Teilnahmevereinbarung abzuschließen. Dadurch werden landwirtschaftlichen Unternehmen in das Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem eingebunden.

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Eigenkontrolle

Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Qualitätszeichens im Anbau und in der Produktion beachtet und erfüllt werden, sind alle teilnehmenden Erzeuger verpflichtet, ihre Betriebe anhand von Eigenkontrollchecklisten regelmäßig selbst zu prüfen.

Rückstandsuntersuchungen und Qulitätskontrollen

Alle Rohstoffe werden stichprobenartig überprüft und in akkreditierten Laboren auf unerwünschte Rückstände analysiert. Verarbeitete Produkte wie Fleischerzeugnisse, Fruchtsäfte oder Bier unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, beispielsweise im Rahmen von Prüfverfahren der DLG oder ähnlicher Systeme.

Neutrale Kontrolle (Vor-Ort)

Unabhängige Prüfstellen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz durch ein Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben, führen in festgelegten regelmäßigen Abständen und stichprobenartig neutrale Kontrollen durch. Diese erfolgen nach einem einheitlichen Kontrollschema, welches von allen Prüfeinrichtungen gleichermaßen angewendet wird.

Kontrollüberwachung

Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer des Qualitätszeichens sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen bei Zeichennutzern und Erzeugern gegenüber dem Zeichenträger Bericht zu erstatten. Der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle prüfen jährlich, ob sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden.

Zeichennutzung möglich

Nach erfolgreicher Prüfung und Überprüfung aller Anforderungen erteilt die Kontrollstelle das QZBB-Zertifikat. Dies bestätigt, dass die Produkte den Anforderungen an die Produktion von Erzeugnissen im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg entsprechen.

Wichtige Programmbestimmungen

Für die verschiedenen Produktgruppen gibt es im Qualitätsprogramm des Landes Brandenburg jeweils spezifische, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Kriterien, wie Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und erhöhte Anforderungen zum Tierwohl und zur Produktqualität.

Die ausführlichen Regelungen und Kriterien, die es umzusetzen und einzuhalten gilt, finden sich in den jeweiligen Zusatzanforderungen der entsprechenden Produktgruppen.

Dokumente & Downloads

Tierische Produkte im QZBB

Je nach Tierart und Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere dem Tierwohl, der Nachhaltigkeit, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der tierischen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

    • kein Einsatz von Aromastoffen, Mikroorganismen und Enzymen bei Herstellung von Eiprodukten
    • keine Anwendung gentechnischer Verfahren, Mikrowellen, ionisierender Strahlen, mikrobiozider Gase
    • Umsetzung eines dokumentierten HACCP-Konzeptes bei der Erzeugung von Eiprodukten
    • Teilnahme an KAT-System
    • Eier stammen aus Brandenburger Erzeugung mit Freiland- oder Bodenhaltung
    • regelmäßige Bestandsbesichtigung durch Hoftierarzt
    • mind. jährlich Untersuchung der Eier auf Dioxine und PCB (Freilandhaltung)
    • gentechnikfreie Fütterung der Legehennen
    • überwiegender Futtermittelanteil stammt aus Brandenburg
    • keine Verfütterung von Fischmehl und verarbeitetem Protein aus Nutzinsekten und Schweinen
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • QZBB-Suppenhühner während gesamter Legephase unter QZBB-Bedingungen gehalten
    • Suppenhühner entsprechen Handelsklasse A
    • Teilnahme an KAT-System
    • Küken aus Deutschland (oder Früherkennungsverfahren bzw. Aufzucht der Hähne)
    • Erzeugung in Freiland- oder Bodenhaltung
    • regelmäßige Bestandsbesichtigung durch den Hoftierarzt
    • überwiegender Futteranteil stammt aus Brandenburg
    • gentechnikfreie Fütterung
    • keine Verfütterung von Fischmehl und verarbeitetem Protein aus Nutzinsekten und Schweinen
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • hohe Anforderungen an die Fleischqualität
    • Rinder stammen aus Brandenburger Mutterkuhhaltung
    • Teilnahme der Erzeuger an QS-System (der QS GmbH, Bonn)
    • gentechnikfreie Fütterung der Tiere
    • mindestens 90 % der Futtermittel stammen aus Erzeugerbetrieb in Brandenburg
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • Teilnahme an Befunddatenerfassung und Antibiotikamonitoring
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max. 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • hohe Anforderungen an die Fleischqualität
    • Masttiere in Brandenburg geboren
    • Teilnahme an QS-System (der QS GmbH, Bonn)
    • Haltung erfolgt mindestens im Frischluftstall
    • antibiotikafreie Mast
    • gentechnikfreie Fütterung der Tiere
    • kein Einsatz von Fischmehl und verarbeitetem Protein (aus Nutzinsekten und Geflügel)
    • mindestens 70 % der Futtermittel stammen aus Erzeugerbetrieb in Brandenburg
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • Einhaltung kurzer Transportzeiten zur Schlachtstätte (max 4 Stunden)
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

  • Die QZBB-Nutzung ist grundsätzlich für Roh-, Koch- und Brühwurst, Roh- und Kochschinken, sonstige Pökelwaren und Fleischzubereitungen möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

    • verwendetes Fleisch muss QZBB-Anforderungen entsprechen
    • kein Einsatz von Geschmacksverstärkern mit E-Nummern E 6nn
    • kein Einsatz von Farbstoffen mit den E-Nummern E 1nn
    • kein Zusatz von Aromastoffen gemäß Art.3 Abs. 2 b der EU-Aromenverordnung
    • keine Verwendung von Separatorenfleisch (zerkleinertes Fleisch kleiner 3mm)
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • alle von Schlachttieren genutzen Zutaten müssen aus QZBB-Programm stammen
    • Umsetzung eines dokumentierten HACCP-Konzeptes

Pflanzliche Produkte im QZBB

Je nach Obst, Gemüse oder Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere der Nachhaltigkeit, der regionalen Produktion, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der pflanzlichen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Gemüse entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen
    • Anbau von Gemüse muss im Land Brandenburg erfolgen
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Einsatz nur von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • festgelegte Nitrathöchstmengen müssen eingehalten werden
    • die Humusbilanz muss über die letzten 4 Jahre ausgeglichen sein
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Kartoffeln entsprechen dem UN/ECE-Standard FFV-52 oder den Qualitäten Extra oder I gemäß www.berliner-vereinbarungen.de
    • Kartoffeln vor Abgabe an Endverbraucher sortiert und mit Kocheigenschaften versehen
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Anbau von Kartoffeln ausschließlich im Land Brandenburg
    • nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • ausgegelichene Humusbilanz über die letzten 4 Jahre
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Speisezwiebeln entsprechen mindestens Handelsklasse I oder II nach dem UN/ECE-Standard FFV-25
    • Anbau von Zwiebeln ausschließlich im Land Brandenburg
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • ausgegelichene Humusbilanz über die letzten 4 Jahre
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Obst entspricht mindestens Handelsklasse I gemäß EU-Vermarktungsnormen
    • Anbau von Obst ausschließlich im Land Brandenburg
    • Teilnahme an QS-GAP bzw. GLOBALG.A.P.
    • zur Eingrenzung von Obstanlagen bei offener Lage, müssen Hecken gepflanzt werden
    • nur Einsatz von zugelassenen und umweltschonenden Pflanzenschutzmitteln
    • Verbot der Klärschlammdüngung
    • Förderung der Biodiversität – mindestens 3 Maßnahmen umgesetzt

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • regelmäßige Qualitätsprüfungen gemäß DLG
    • Anbau von verwendetem Obst ausschließlich im Land Brandenburg

    • Einhaltung der Anforderungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln
    • Anbau vom verwendeten Obst ausschließlich im Land Brandenburg
    • bei sensorischen Qualitätsprüfungen ist bei jedem Einzelprüfkriterium (Farbe/ Aussehen, Geruch, Geschmack, Harmonie) und in der Gesamtbewertung die Mindestanforderung von 3,5 Punkten erfüllt (von max. 5 Punkten)
    • zulässige Höchstmenge spezifischer Stoffe beachtet

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Dagmar Niemczyk

Dagmar Niemczyk

pro agro GmbH

Lizenznehmer für das QZBB und das BioZBB