
Erzeuger im QZBB
Erzeuger sind landwirtschaftliche Betriebe und auch Direktvermarkter, die landwirtschaftliche Rohwaren für die Nutzung des Qualitätszeichens Brandenburg produzieren. Sie verpflichten sich, die Anforderungen und Regeln des QZBB bei der landwirtschaftlichen Produktion jederzeit einzuhalten und erzeugen Produkte, die für die spätere Vermarktung durch Zeichennutzer benötigt werden.
Wie werde ich Teilnehmer am Qualitätszeichen Brandenburg?
Erzeugerbetriebe müssen eine Teilnahmeerklärung gegenüber einem Lizenznehmer abgeben. Die Einholung dieser Teilnahmeerklärung erfolgt über den Zeichennutzer, welcher mit dem Qualitätszeichen werben möchte. Mit der Teilnahmeerklärung verpflichtet sich der Erzeugerbetrieb, am Qualitätszeichen Brandenburg teilzunehmen und die jeweils gültigen Bestimmungen einzuhalten.
QZBB - Ihre Vorteile
Durch das Siegel auf dem Produkt ist klar erkennenbar, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Produkte aus Brandenburg stammen. Somit ist nicht nur gewährleistet, dass die Verarbeitung in der Region stattfindet, sondern auch, dass die Rohstoffe aus Brandenburg stammen.
Zudem ist ein, mit dem QZBB-Zeichen gekennzeichnetes Produkt unter klar definierten und kontrollierten Bedingungen erzeugt worden, was dem Verbraucher Sicherheit und Transparenz bietet und das Vertrauen auch in Ihr Unternehmen und Ihre Produkte fördert.
Das Label wird vom Land Brandenburg zur Verfügung gestellt. Die Kontrollen und die Bewerbung der qualitativ hochwertigen und regionalen Produkte kann somit auch vom Land Brandenburg unterstützt werden.

Ablauf der Zertifizierung

Abschluss Teilnahmevereinbarung
Um am Qualitätszeichen des Landes Brandenburg als Erzeuger teilnehmen zu können, ist zunächst mit einem Lizenznehmer eine Teilnahmevereinbarung abzuschließen. Dadurch werden landwirtschaftlichen Unternehmen in das Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem eingebunden.

Eigenkontrolle
Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Qualitätszeichens im Anbau und in der Produktion beachtet und erfüllt werden, sind alle teilnehmenden Erzeuger verpflichtet, ihre Betriebe anhand von Eigenkontrollchecklisten regelmäßig selbst zu prüfen.
Rückstandsuntersuchungen und Qulitätskontrollen
Alle Rohstoffe werden stichprobenartig überprüft und in akkreditierten Laboren auf unerwünschte Rückstände analysiert. Verarbeitete Produkte wie Fleischerzeugnisse, Fruchtsäfte oder Bier unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen, beispielsweise im Rahmen von Prüfverfahren der DLG oder ähnlicher Systeme.
Neutrale Kontrolle (Vor-Ort)
Unabhängige Prüfstellen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz durch ein Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben, führen in festgelegten regelmäßigen Abständen und stichprobenartig neutrale Kontrollen durch. Diese erfolgen nach einem einheitlichen Kontrollschema, welches von allen Prüfeinrichtungen gleichermaßen angewendet wird.

Kontrollüberwachung
Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer des Qualitätszeichens sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen bei Zeichennutzern und Erzeugern gegenüber dem Zeichenträger Bericht zu erstatten. Der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle prüfen jährlich, ob sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden.

Zeichennutzung möglich
Nach erfolgreicher Prüfung und Überprüfung aller Anforderungen erteilt die Kontrollstelle das QZBB-Zertifikat. Dies bestätigt, dass die Produkte den Anforderungen an die Produktion von Erzeugnissen im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg entsprechen.
Wichtige Programmbestimmungen
Für die verschiedenen Produktgruppen gibt es im Qualitätsprogramm des Landes Brandenburg jeweils spezifische, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Kriterien, wie Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und erhöhte Anforderungen zum Tierwohl und zur Produktqualität.
Die ausführlichen Regelungen und Kriterien, die es umzusetzen und einzuhalten gilt, finden sich in den jeweiligen Zusatzanforderungen der entsprechenden Produktgruppen.

Tierische Produkte im QZBB
Je nach Tierart und Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere dem Tierwohl, der Nachhaltigkeit, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der tierischen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.

Pflanzliche Produkte im QZBB
Je nach Obst, Gemüse oder Produktgruppe sind Kriterien vom Zeichenträger formuliert worden, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, dabei wird insbesondere der Nachhaltigkeit, der regionalen Produktion, sowie der Qualität der erzeugten Produkte besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Auch die Einhaltung der Regelungen zur gentechnikfreien Erzeugung sind eine Grundlage der pflanzlichen Erzeugung im Rahmen des Qualitätszeichens des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Kriterien sollen in der Folge kurz übersichtlich dargestellt werden.
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Dagmar Niemczyk
pro agro GmbH
Lizenznehmer für das QZBB und das BioZBB